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Gemeinde Osterberg

Meldepflicht nach §17 BMG

Verwaltungsgemeinschaft

für An-, Um- und Abmeldungen des Wohnsitzes

Bitte beachten Sie, dass Sie sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde an-, um- und abmelden müssen, wenn Sie Ihren Wohnsitz gewechselt haben.

Sie können Ihrer Meldepflicht persönlich oder onlineüber unsere Homepage nachkommen.

Wir weisen vorsorglich daraufhin, dass bei einer Überschreitung der zwei-wöchigen Frist ein Verwarngeld bis zu 55 € erhoben werden kann.