Breitbandausbau BayGibitR
Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern
(Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR)
BayGibitR - Breitband Förderverfahren
Die Kommune Osterberg beteiligt sich am Breitband-Förderprogramm des Freistaates Bayern gemäß "Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR)".
Auf dieser Seite informieren wir Sie über den aktuellen Stand des Förderprozesses und veröffentlichen die notwendigen Dokumente. Alle weiteren Informationen zur Richtlinie sowie Hinweise sind auf
www.schnelles-internet-in-bayern.de veröffentlicht.
Förderschritt 7 - Kooperationsvertrag
Stellungnahme der Gemeinde bezüglich der Vorlage des Kooperationsvertrages bei der Bundesnetzagentur im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie -BayGibitR).
Bestätigung zum Kooperationsvertrag (Anhang)
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Förderschritt 6 - Zuwendungsbescheid
Die Gemeinde Osterberg hat am 04.11.2022 den Zuwendungsbescheid von der Regierung von Schwaben erhalten.“
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Förderschritt 5 - Auswahlverfahren Ergebnis
Bekanntmachung der Gemeinde Osterberg bezüglich der vorgesehenen Auswahlentscheidung im Rahmen der Richtlinie des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie - BayGibitR).
Bekanntmachung vorgesehene Auswahlentscheidung (Anhang)
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Förderschritt 4 – BayGibitR, Auswahlverfahren Bekanntmachung
Die Gemeinde Osterberg führt zur Bestimmung eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aus-/Aufbau und Betrieb eines ultraschnellen NGA-Netzes realisieren kann, ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies einstufiges Auswahlverfahren aufgrund förderrechtlicher Vorgaben gemäß Nr. 7 der Richtlinie des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie -BayGibitR) durch.
Die Gemeinde Osterberg bittet mit der nachfolgenden Bekanntmachung und den weiteren Unterlagen, Angebote bis zum 05.11.2021 um 12:00 Uhr einzureichen.
Achtung !!!
Fristverlängerung der Angebotsabgabe bis zum 10.12.2021, Verlängerung der Bindefrist des Angebotes bis zum 10.06.2022
Achtung !!!
Es haben sich im Bezug auf vorhandene Leerrohre die Vorgaben für die Übernahme dieser Leerrohr geändert.
Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang die neue Bekanntmachung Auswahlverfahren
Bekanntmachung Auswahlverfahren (Anhang)
Karte Erschließungsgebiete (Anhang)
Kriterien und Bewertungsvorgehen (Anhang)
Die Zusendung der Adressliste des Auswahlverfahrens an den Betreiber erfolgt erst ab Eingang der unterschriebenen Verpflichtungserklärung für diesen Förderschritt.
Nutzungsbedingungen Geodaten (PDF) (Anhang)
Verpflichtungserklärung Geodaten (PDF) (Anhang)
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Förderschritt 3 – BayGibitR, Markterkundung Ergebnis
Die Gemeinde Osterberg hat eine Markterkundung nach Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR durchgeführt.
Die Ergebnisse der Markterkundung können in der nachfolgenden Datei eingesehen werden.
Ergebnisse Markterkundung (Anhang)
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Förderschritt 2 – BayGibitR, Markterkundung Bekanntmachung
Die Kommune Osterberg veröffentlicht gemäß Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR eine Befragung im Rahmen dieser Markterkundung.
Die Kommune bittet alle Netzbetreiber und Investoren, sich bis spätestens 30.05.2021 an der Markterkundung zu beteiligen.
Achtung: Neue Frist für die Markterkundung ist der 24.06.2021
Bekanntmachung zur Markterkundung (PDF)
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Förderschritt 1 – BayGibitR, Beginn Bestandsaufnahme
Gemäß der BayGibitR hat die Gemeinde Osterberg für das vorläufige Erschließungsgebiet die aktuelle Versorgung mit Breitbanddiensten im Download und Upload in einer Adressliste und einer Karte veröffentlicht.
Karte Ist-Versorgung vorläufiges Erschließungsgebiet (PDF) (Anhang)
Bei Verwendung von mehr als 30 % an Adressen bei der Ausschreibung erfolgt die Zusendung der Adressliste an den Betreiber erst ab Eingang der unterschriebenen Verpflichtungserklärung.
Nutzungsbedingungen Geodaten (PDF) (Anhang)
Verpflichtungserklärung Geodaten (PDF) (Anhang)
Hinweise – Breitbandzentrum Amberg:
f) Hinweise zu den Nutzungsbedingungen der amtlichen Hauskoordinaten
Die AL enthält Daten der Bayerischen Vermessungsverwaltung. Bei Veröffentlichung der Adressliste bzw. bei Weitergabe der Daten an einem Auftragnehmer, sind die Nutzungsbedingungen i.V.m. der Verpflichtungserklärung zu beachten.
- Soweit mehr als 30 % der Adressen einer Gemeinde in der AL enthalten sind, darf die AL nicht ohne weiteren Zugangsschutz veröffentlicht werden. Die Nutzungsbedingungen sind von den Auftragnehmern (z.B. Netzbetreiber) durch Unterzeichnung der Verpflichtungserklärung anzuerkennen. Beide Dokumente können auf der Internetseite des Breitbandzentrums (www.schnelles-internet.bayern.de) heruntergeladen werden und sind mit Bekanntmachung der Markterkundung (Modul 2) sowie mit Bekanntmachung des Auswahlverfahrens (Modul 4) auf der Internetseite der Gemeinde zu veröffentlichen.
- Textvorschlag zur Veröffentlichung auf der Internetseite der Gemeinde:
- „Die Adressliste wird nach Übermittlung der unterschriebenen Verpflichtungserklärung bereitgestellt.“
- Beinhaltet die AL weniger als 30 % der Adressen einer Gemeinde, so kann die Adressliste mit Bekanntmachung der Markterkundung bzw. des Auswahlverfahrens zusammen mit den Nutzungsbedingungen und der Verpflichtungserklärung auf der Internetseite der Gemeinde veröffentlicht werden.