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Straßenverkehr; Regelung des fließenden und des ruhenden Verkehrs, Verkehrsregelung durch Beschilderung

Die Regelung des fließenden und des ruhenden Verkehrs ist Aufgabe der Straßenverkehrsbehörden. Dies sind in Bayern die kreisangehörigen Gemeinden, die Landratsämter, kreisfreien Gemeinden und Großen Kreisstädte.

Beschreibung
Online-Verfahren
Formulare
Bernd Nothelfer

Hauptamt

Leitung Fachbereich 1 - Allgemeine Verwaltung
Geschäftsstellenleitung

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