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Öffentliche Vergnügung; Anzeige und Beantragung einer Erlaubnis

Wer eine öffentliche Vergnügung veranstalten will, hat das der Gemeinde grundsätzlich spätestens eine Woche vorher schriftlich anzuzeigen. In besonderen Fällen gilt eine Erlaubnispflicht.

Beschreibung
Voraussetzungen
Fristen
Erforderliche Unterlagen
Formulare
Kosten
Rechtsbehelf
Online Verfahren
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Hauptamt

Leitung Fachbereich 1 - Allgemeine Verwaltung
Stv. Geschäftsstellenleitung

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