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Hunde; Beantragung einer Erlaubnis zum Halten eines Kampfhundes oder eines Negativzeugnisses

Sie benötigen für die Haltung eines sogenannten ''Kampfhundes'' eine Genehmigung. Es wird ein Negativzeugnis erteilt, wenn nachgewiesen wird, dass der Hund keine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit vorweist.

Beschreibung
Voraussetzungen
Besondere Hinweise
Erforderliche Unterlagen
Rechtsbehelf
Bernd Nothelfer

Hauptamt

Leitung Fachbereich 1 - Allgemeine Verwaltung
Stv. Geschäftsstellenleitung

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