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    <title type="html"><![CDATA[Nachrichten]]></title>
    
        <subtitle type="html"><![CDATA[Nachrichten aus der Gemeinde Osterberg]]></subtitle>
    
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    <updated>2026-07-17T01:38:15+02:00</updated>
    
        <rights>Gemeinde Osterberg</rights>
        <author>
            <name>Gemeinde Osterberg</name>
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            <title type="html"><![CDATA[Gärtner/in (m/w/d)]]></title>
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                <summary type="html"><![CDATA[Der Markt Altenstadt / Iller sucht zur Verstärkung des gemeindlichen Bauhofes zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n Gärtner/in (m/w/d)

]]></summary>
            
            <published>2026-07-16T08:44:18+02:00</published>
            <updated>2026-07-16T08:44:18+02:00</updated>
            
                <category term="Verwaltungsgemeinschaft"/>
            
            
                <content type="html"><![CDATA[
                    
                        <p>Der Markt Altenstadt / Iller sucht zur Verstärkung des gemeindlichen Bauhofes zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n Gärtner/in (m/w/d)

</p>
                    
                    
                        <p class="text-justify">Es handelt sich um eine unbefristete Beschäftigung in Voll- oder Teilzeit mit bis zu 39,0 Wochenstunden.&nbsp;</p>
<p class="text-justify">&nbsp;</p>
<p class="text-justify"><strong><u>Ihre Aufgaben:</u></strong></p>
<ul style="margin-left:-16px;"><li data-list-item-id="e99e723520ba0d826bc53d6c80baf7e9c"><p class="text-justify">Pflege aller gemeindlicher Grünflächen (z.B. Grünanlagen am Straßenrand, Pflanzbeete, Friedhöfe, Plätze), u. a. Baum- und Laubarbeiten, Bepflanzung, Bewässerung, Düngen, Unkrautbeseitigung, Hecken- und Strauchschnitt, Laubentfernung, fachgerechte Entsorgung des Schnittgutes</p></li><li data-list-item-id="e3d129edb15e1b911eadf5de35a75a1f4"><p class="text-justify">Unterstützung des Bauhofteams in den weiteren Aufgabenbereichen, u.a. beim Einsatz im Winterdienst mit Rufbereitschaft</p></li></ul>
<p class="text-justify">&nbsp;</p>
<p class="text-justify"><strong><u>Sie haben:</u></strong></p>
<ul style="margin-left:-21px;"><li data-list-item-id="ee9357216478020ef4d44c4a4aab87464"><p class="text-justify">eine abgeschlossene Ausbildung als Gärtner/in oder eine vergleichbare Berufsausbildung</p></li><li data-list-item-id="eae671767b2b33e3206310955a8c92dc1"><p class="text-justify">eine selbständige und gewissenhafte Arbeitsweise</p></li><li data-list-item-id="ef92b16e883a7f7e6057d339690bef78b"><p class="text-justify">eine schnelle Auffassungsgabe und sind uneingeschränkt körperlich belastbar</p></li><li data-list-item-id="eafec917ae641d106d1fded252c99ef9a"><p class="text-justify">einen Führerschein mindestens der Klasse&nbsp;B</p><p class="text-justify">&nbsp;</p></li></ul>
<p class="text-justify"><strong><u>Wir bieten Ihnen:</u></strong></p>
<ul style="margin-left:-16px;"><li data-list-item-id="eedded3b2afe772d178b0aaf5347ce12c"><p class="text-justify">einen krisensicheren, unbefristeten Arbeitsplatz</p></li><li data-list-item-id="e4f5237fdc06d64ba2124c6d0668f1379"><p class="text-justify">eine abwechslungsreiche Tätigkeit</p></li><li data-list-item-id="e68c357499adca9b9ac5daf0b30ad0fc9"><p class="text-justify">Freiraum für selbstständiges Arbeiten</p></li><li data-list-item-id="ef1d4f4af81980057f48e0601d5e90b7c"><p class="text-justify">fachbezogene Weiterbildungsmöglichkeiten</p></li><li data-list-item-id="ee68bd78d3dd6dd312611ee14a4c5b743"><p class="text-justify">Bezahlung entsprechend den Bestimmungen des Tarifvertrages (TVöD) bis Entgeltgruppe 5 (abhängig von der jeweiligen Qualifikation)</p></li><li data-list-item-id="ef7097e2d19f1352577d0330d1ff2c2b0"><p class="text-justify">tarifliche Jahressonderzahlung (Weihnachtsgeld und Leistungsentgelt)</p></li><li data-list-item-id="ed052e59af4d5f6f7347492544aa788d7"><p class="text-justify">arbeitgeberfinanzierte Altersvorsorge bei der bayerischen Zusatzversorgungskasse</p></li><li data-list-item-id="e1fcda16d3781f0e31b1f347220eb7a76"><p class="text-justify">Firmenfitness in Kooperation mit EGYM Wellpass</p><p class="text-center"><strong><u>&nbsp;</u>Sie haben einen grünen Daumen und packen gerne mit an?</strong></p><p class="text-center"><strong>Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung.</strong></p></li></ul>
<p class="text-center">&nbsp;</p>
<p class="text-justify">Diese richten Sie bitte bis zum 16.08.2026 bevorzugt per E-Mail an <a href="mailto:bewerbungen@altenstadt-vg.de">bewerbungen@altenstadt-vg.de</a> (Anhänge bitte in PDF-Format).</p>
<p>Bewerbungen per Post werden ebenfalls akzeptiert, jedoch nicht zurückgesandt.</p>
<p class="text-justify">&nbsp;</p>
<p class="text-justify">Markt Altenstadt</p>
<p class="text-justify">Hindenburgstraße 1</p>
<p class="text-justify">89281 Altenstadt</p>
<p class="text-justify">&nbsp;</p>
<p>Nähere Auskünfte erteilt Ihnen gerne der Bauhofleiter Herr Dreier (Tel. 0170/2028188). Bei tariflichen Fragen wenden Sie sich bitte an die Personalabteilung unter der Telefonnummer 08337/721-30.</p>

<p class="text-justify">Beim Markt Altenstadt haben Frauen und Männer die gleichen beruflichen Chancen. Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen und Gleichgestellten berücksichtigen wir entsprechend den Zielen des Schwerbehindertenrechts.</p>
<p class="text-justify">Fahrtkosten für ein Bewerbungsgespräch werden nicht erstattet.</p>
<p class="text-justify">Aufgrund der Datenschutz-Grundverordnung vom 25.05.2018 weisen wir darauf hin, dass Ihre Daten aus den Bewerbungsunterlagen für die Dauer des Bewerbungsverfahrens gespeichert werden. Nähere Informationen unter nachfolgendem Link:&nbsp;</p>
<p class="text-justify"><a href="http://www.altenstadt-iller.de/jobs-und-karriere/datenschutzhinweise/datenschutzhinweise">www.altenstadt-iller.de/jobs-und-karriere/datenschutzhinweise/datenschutzhinweise</a></p>
                    
                    
                        <img src="https://www.osterberg-weiler.de//fileadmin/Dateien/Allgemein/Stellenanzeigen/Bilder/Gaertner.jpg" alt=""/>
                    
                ]]></content>
            
        </entry>
    
        <entry>
            <title type="html"><![CDATA[Neue AWB-Homepage: Wichtige Services jetzt noch schneller erreichbar]]></title>
            <id>https://www.osterberg-weiler.de/nachrichten/artikel/neue-awb-homepage-wichtige-services-jetzt-noch-schneller-erreichbar</id>
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            <published>2026-07-14T11:30:00+02:00</published>
            <updated>2026-07-14T11:30:00+02:00</updated>
            
                <category term="Verwaltungsgemeinschaft"/>
            
            
                <content type="html"><![CDATA[
                    
                    
                        <p>Abfuhrtermine nachschauen, den Gebührenrechner nutzen oder eine Mülltonne an- oder ummelden</p>
<p>auf der neuen Internetseite des Abfallwirtschaftsbetriebs (AWB) des Landkreises Neu-Ulm gelangen Bürgerinnen und Bürger jetzt mit wenigen Klicks zu den wichtigsten Serviceangeboten.<br />Mit dem Relaunch wurde die Homepage übersichtlicher gestaltet und konsequent an den Bedürfnissen der Nutzerinnen und Nutzer ausgerichtet.&nbsp;</p>
<p>Bereits auf der Startseite sind zentrale Funktionen wie der Abfallkalender, der Gebührenrechner sowie die Online-Services für An- und Ummeldungen direkt erreichbar. Auch Informationen zu den Wertstoffhöfen und Grüngutsammelstellen mit ihren Öffnungszeiten sind schnell zu finden.</p>
<p><br />„Unser Ziel war es, den Zugang zu unseren Serviceangeboten so einfach wie möglich zu machen“, sagt AWB-Werkleiter Thomas Moritz. „Viele Anliegen lassen sich jetzt direkt von der Startseite aus<br />erledigen – ohne langes Suchen.“</p>
<p><br />Selbstverständlich wurde die neue Internetseite auch für die Nutzung auf Smartphones und Tablets optimiert. So stehen die wichtigsten Informationen und Serviceangebote jederzeit und von unterwegs aus zur Verfügung.</p>
<p><br />Die neue Internetseite ist ab sofort unter <a href="http://www.awb-neu-ulm.de" target="AWB Neu-Ulm" title="AWB Neu-Ulm">www.awb-neu-ulm.de</a> erreichbar.</p>
                    
                    
                        <img src="https://www.osterberg-weiler.de//fileadmin/Bilder/Wappen_und_Logos/AWB.png" alt=""/>
                    
                ]]></content>
            
        </entry>
    
        <entry>
            <title type="html"><![CDATA[Verleihung des Siegels "GigabitRegionalBayern" an den Markt Altenstadt]]></title>
            <id>https://www.osterberg-weiler.de/nachrichten/artikel/verleihung-des-siegels-gigabitregionalbayern</id>
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                <summary type="html"><![CDATA[Am 9. Juli 2026 wurde dem Markt Altenstadt im Rahmen einer Feier im Bayerischen Staatsministerium der Finanzen und für Heimat von Staatssekretär Martin Schöffel das Siegel „GigabitRegion“ verliehen. ]]></summary>
            
            <published>2026-07-14T11:15:00+02:00</published>
            <updated>2026-07-14T11:15:00+02:00</updated>
            
                <category term="Verwaltungsgemeinschaft"/>
            
            
                <content type="html"><![CDATA[
                    
                        <p>Am 9. Juli 2026 wurde dem Markt Altenstadt im Rahmen einer Feier im Bayerischen Staatsministerium der Finanzen und für Heimat von Staatssekretär Martin Schöffel das Siegel „GigabitRegion“ verliehen. </p>
                    
                    
                        <p>Das Siegel „GigabitRegion“ wird an Kommunen verliehen, in denen mindestens 90 Prozent der Adressen mit einer Bandbreite von mindestens 1 Gbit/s erschlossen sind. Die Vergabe des Siegels schärft das Bewusstsein für die Bedeutung des Glasfaserausbaus und die hervorragende Arbeit der bayerischen Vorreiterkommunen.&nbsp;</p>
<p>„Dieses Siegel steht für herausragenden Fortschritt beim Gigabitausbau und würdigt das große Engagement vor Ort. Es zeichnet Kommunen aus, die beim Ausbau moderner Gigabitnetze besonders erfolgreich sind – ein wichtiger Schritt für die digitale Zukunft unseres Landes“, betonte Finanz- und Heimatstaatsekretär Martin Schöffel anlässlich der Vergabe des Siegels „GigabitRegion“ an die 53 ausgezeichneten Kommunen.</p>
<p>Der Gigabitausbau durch Glasfaser erfolgt bayernweit sowohl in städtischen als auch in ländlichen Regionen und wird vielfach durch eigenwirtschaftliche Investitionen der Telekommunikationsunternehmen realisiert. Dort, wo dies aus wirtschaftlichen Gründen nicht möglich ist, unterstützt der Freistaat Bayern mit speziellen Förderprogrammen und fördert gezielt den Ausbau.&nbsp;</p>
<p>Diese Kombination aus Eigeninitiative und staatlicher Förderung ist der Schlüssel, um eine möglichst flächendeckende Gigabitversorgung in ganz Bayern zu erreichen. Mit den 53 neu ausgezeichneten Gemeinden führen nun insgesamt 329 Kommunen in Bayern diese Auszeichnung.&nbsp;</p>
                    
                    
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                ]]></content>
            
        </entry>
    
        <entry>
            <title type="html"><![CDATA[Halbzeit im Mikrozensus 2026]]></title>
            <id>https://www.osterberg-weiler.de/nachrichten/artikel/halbzeit-im-mikrozensus-2026</id>
            <link rel="alternate" href="https://www.osterberg-weiler.de/nachrichten/artikel/halbzeit-im-mikrozensus-2026" hreflang="de" title="https://www.osterberg-weiler.de/nachrichten/artikel/halbzeit-im-mikrozensus-2026"/>
            
                <summary type="html"><![CDATA[Der Mikrozensus ist die größte jährlich stattfindende Haushaltsbefragung der amtlichen Statistik in Deutschland.]]></summary>
            
            <published>2026-07-14T10:55:11+02:00</published>
            <updated>2026-07-14T10:55:11+02:00</updated>
            
                <category term="Verwaltungsgemeinschaft"/>
            
            
                <content type="html"><![CDATA[
                    
                        <p>Der Mikrozensus ist die größte jährlich stattfindende Haushaltsbefragung der amtlichen Statistik in Deutschland.</p>
                    
                    
                        <p>Sehr geehrte Damen und Herren,</p>
<p>in Bayern – wie im gesamten Bundesgebiet – wird seit Januar dieses Jahres der Mikrozensus 2026 durchgeführt. Der Mikrozensus ist die größte jährlich stattfindende Haushaltsbefragung der amtlichen Statistik in Deutschland. Die erhobenen Daten bilden die Basis für wichtige politische Entscheidungen, die alle Bürgerinnen und Bürger des Landes betreffen.</p>
<p>In Bayern werden jährlich insgesamt rund 130&nbsp;000 Personen in etwa 65&nbsp;000 zufällig ausgewählten Haushalten zu ihren Lebens- und Arbeitsbedingungen befragt. In der ersten Hälfte des Jahres hat bereits etwa die Hälfte der Personen an der Erhebung teilgenommen, weitere rund 65&nbsp;000 Personen werden bis zum Jahresende noch um Auskunft gebeten. Davon sind auch Personen in Ihrer Gemeinde betroffen. Diese Personen erhalten vom Bayerischen Landesamt für Statistik eine schriftliche Aufforderung zur Teilnahme am Mikrozensus, die im Rahmen eines Telefoninterviews oder als Online-Befragung erfolgen kann.</p>
<p>Rechtsgrundlage für die Durchführung des Mikrozensus ist das Mikrozensusgesetz (MZG). Da jede fehlende Auskunft die Genauigkeit der Ergebnisse verringern würde, sind die ausgewählten Personen gemäß § 13 MZG zur Teilnahme verpflichtet. Eine Befreiung von der Auskunftspflicht sieht das Gesetz nicht vor. Dem Datenschutz wird durch die statistische Geheimhaltung voll Rechnung getragen. Die für den Mikrozensus erhobenen Einzelangaben werden ohne Ausnahme geheim gehalten und nur für statistische Zwecke verwendet.</p>
<p>Für die Erhebung werden Erhebungsbeauftragte eingesetzt, die vom Landesamt für Statistik sorgfältig ausgewählt und geschult werden.&nbsp;</p>
<p><a href="https://www.statistik.bayern.de/presse/mitteilungen/2026/pm182/index.html">https://www.statistik.bayern.de/presse/mitteilungen/2026/pm182/index.html</a></p>
                    
                    
                        <img src="https://www.osterberg-weiler.de//fileadmin/_processed_/7/7/csm_Statistik_Leute_427c114290.jpg" alt=""/>
                    
                ]]></content>
            
        </entry>
    
        <entry>
            <title type="html"><![CDATA[Regionalentwicklung Landkreis Neu-Ulm stellt Weichen für die weitere LEADER-Arbeit]]></title>
            <id>https://www.osterberg-weiler.de/nachrichten/artikel/regionalentwicklung-landkreis-neu-ulm-stellt-weichen-fuer-die-weitere-leader-arbeit</id>
            <link rel="alternate" href="https://www.osterberg-weiler.de/nachrichten/artikel/regionalentwicklung-landkreis-neu-ulm-stellt-weichen-fuer-die-weitere-leader-arbeit" hreflang="de" title="https://www.osterberg-weiler.de/nachrichten/artikel/regionalentwicklung-landkreis-neu-ulm-stellt-weichen-fuer-die-weitere-leader-arbeit"/>
            
                <summary type="html"><![CDATA[Der Verein Regionalentwicklung Landkreis Neu-Ulm e.V. vereint alle Gemeinden des Landkreises sowie zahlreiche Akteurinnen und Akteure aus dem Wirtschafts- und Sozialbereich. ]]></summary>
            
            <published>2026-07-07T11:09:16+02:00</published>
            <updated>2026-07-07T11:09:16+02:00</updated>
            
                <category term="Verwaltungsgemeinschaft"/>
            
            
                <content type="html"><![CDATA[
                    
                        <p>Der Verein Regionalentwicklung Landkreis Neu-Ulm e.V. vereint alle Gemeinden des Landkreises sowie zahlreiche Akteurinnen und Akteure aus dem Wirtschafts- und Sozialbereich. </p>
                    
                    
                        <p>Bei seiner diesjährigen Mitgliederversammlung stellte der Verein die Weichen für die weitere LEADER-Arbeit. Im Rahmen der turnusgemäßen Neuwahlen wurden alle zur Wahl stehenden Kandidatinnen und Kandidaten in ihren Ämtern bestätigt. Der bisherige Vorstand bleibt damit vollständig im Amt, auch das Entscheidungsgremium setzt seine erfolgreiche Arbeit mit nur wenigen personellen Veränderungen fort.</p>
<p>Seit 2014 engagiert sich die Lokale Aktionsgruppe (LAG) gemeinsam mit Kommunen, Vereinen, Unternehmen und Bürgerinnen und Bürgern für die nachhaltige Entwicklung des Landkreises. Unter dem Leitgedanken <strong>„Aus der Region – für die Region“</strong> werden im Rahmen des LEADER-Förderprogramms innovative Projekte unterstützt, die einen nachhaltigen Mehrwert für die Menschen vor Ort schaffen. Über die Auswahl der Förderprojekte entscheidet das unabhängige, 30-köpfiges Entscheidungsgremium mit Vertreterinnen und Vertretern unterschiedlichster gesellschaftlicher Bereiche.</p>
<p>Bis Ende 2027 stehen der Region noch rund <strong>250.000 Euro an LEADER-Fördermitteln</strong> für innovative Projektideen zur Verfügung. Vereine, Kommunen, Unternehmen und engagierte Bürgerinnen und Bürger sind eingeladen, ihre Ideen einzubringen und gemeinsam die Zukunft des Landkreises Neu-Ulm aktiv mitzugestalten.</p>
<p>Weitere Informationen gibt es unter&nbsp;<a href="http://www.leader-neu-ulm.de"><strong>www.leader-neu-ulm.de</strong></a></p>
                    
                    
                        <img src="https://www.osterberg-weiler.de//fileadmin/_processed_/e/8/csm_Steuerungsgruppe_neu_bearbeitet_f9a105b5c7.jpg" alt=""/>
                    
                ]]></content>
            
        </entry>
    
        <entry>
            <title type="html"><![CDATA[Damit die Mülltonne zuverlässig geleert werden kann: AWB bittet um Unterstützung]]></title>
            <id>https://www.osterberg-weiler.de/nachrichten/artikel/damit-die-muelltonne-zuverlaessig-geleert-werden-kann-awb-bittet-um-unterstuetzung</id>
            <link rel="alternate" href="https://www.osterberg-weiler.de/nachrichten/artikel/damit-die-muelltonne-zuverlaessig-geleert-werden-kann-awb-bittet-um-unterstuetzung" hreflang="de" title="https://www.osterberg-weiler.de/nachrichten/artikel/damit-die-muelltonne-zuverlaessig-geleert-werden-kann-awb-bittet-um-unterstuetzung"/>
            
                <summary type="html"><![CDATA[Damit die Müllabfuhr im Landkreis Neu-Ulm reibungslos funktioniert, bittet der
Abfallwirtschaftsbetrieb (AWB) die Bürgerinnen und Bürger um Unterstützung bei der Bereitstellung
ihrer Mülltonnen.]]></summary>
            
            <published>2026-07-02T15:35:56+02:00</published>
            <updated>2026-07-02T15:35:56+02:00</updated>
            
                <category term="Verwaltungsgemeinschaft"/>
            
            
                <content type="html"><![CDATA[
                    
                        <p>Damit die Müllabfuhr im Landkreis Neu-Ulm reibungslos funktioniert, bittet der
Abfallwirtschaftsbetrieb (AWB) die Bürgerinnen und Bürger um Unterstützung bei der Bereitstellung
ihrer Mülltonnen.</p>
                    
                    
                        <p>Die Abfuhrteams sind täglich im gesamten Landkreis im Einsatz, um Restmüll-, Bio- und<br />Wertstofftonnen zuverlässig zu leeren. Voraussetzung dafür ist, dass die Behälter am Leerungstag für<br />die Müllfahrzeuge gut erreichbar am Straßenrand bereitstehen.</p>
<p><br />Wichtig ist dabei, die Tonnen möglichst so zu platzieren, dass sie von den Müllfahrzeugen ohne<br />zusätzlichen Rangieraufwand angefahren werden können. In einzelnen Straßen kann dies auch<br />bedeuten, dass die Tonne auf der gegenüberliegenden Straßenseite bereitgestellt werden sollte,<br />wenn dort eine bessere Anfahrbarkeit gegeben ist.</p>
<p><br />In letzter Zeit kam es vereinzelt vor, dass Tonnen nicht geleert werden konnten, weil sie für die<br />Fahrzeuge nicht erreichbar waren. Der AWB bittet deshalb darum, die Standorte am Abfuhrtag<br />entsprechend zu prüfen.</p>
<p><br />Mit einer korrekt bereitgestellten Tonne leisten Bürgerinnen und Bürger einen wichtigen Beitrag dazu,<br />dass die Abfallentsorgung für alle zuverlässig und effizient erfolgen kann.</p>
                    
                    
                        <img src="https://www.osterberg-weiler.de//fileadmin/_processed_/2/7/csm_Restmuelltonne_b3f3ca6c8b.jpg" alt=""/>
                    
                ]]></content>
            
        </entry>
    
        <entry>
            <title type="html"><![CDATA[Sachbearbeiter/in für das Finanzwesen (m/w/d); in Vollzeit oder Teilzeit mit mindestens 30 Wochenstunden]]></title>
            <id>https://www.osterberg-weiler.de/nachrichten/artikel/sachbearbeiter-in-fuer-das-finanzwesen-m-w-d-in-vollzeit-oder-teilzeit-mit-mindestens-30-wochenstunden</id>
            <link rel="alternate" href="https://www.osterberg-weiler.de/nachrichten/artikel/sachbearbeiter-in-fuer-das-finanzwesen-m-w-d-in-vollzeit-oder-teilzeit-mit-mindestens-30-wochenstunden" hreflang="de" title="https://www.osterberg-weiler.de/nachrichten/artikel/sachbearbeiter-in-fuer-das-finanzwesen-m-w-d-in-vollzeit-oder-teilzeit-mit-mindestens-30-wochenstunden"/>
            
            <published>2026-07-02T11:29:06+02:00</published>
            <updated>2026-07-02T11:29:06+02:00</updated>
            
                <category term="Verwaltungsgemeinschaft"/>
            
            
                <content type="html"><![CDATA[
                    
                    
                        <p><strong><u>Ihre Aufgaben:</u></strong></p>
<ul><li data-list-item-id="e75c46c10724e14f4d681f3e41d71f699">Sie arbeiten bei der Aufstellung der kameralen Haushaltspläne und Finanzpläne sowie bei der Erstellung der Jahresrechnungen mit.</li><li data-list-item-id="e9a10b66f3a88652525c25c6062164f14">Sie überwachen die Einhaltung von Haushaltsplänen und arbeiten beim Haushaltsvollzug mit.</li><li data-list-item-id="ec2d8b637584b4ff995a68a976dde309b">Sie bearbeiten einen Teil des Anordnungswesens.</li><li data-list-item-id="e7e67d0348d83d013eeb07ad44a60451f">Sie führen einen Teil der Anlagenbuchhaltung.</li><li data-list-item-id="e2817f90c44284a377df931bb9b7d03e7">Sie erstellen Finanzstatistiken.</li><li data-list-item-id="e6fcd0957299ad9e83b4921f3c07a3288">Sie wirken bei Beitrags- und Gebührenkalkulationen mit.</li><li data-list-item-id="e184c1002ecef03394ec95c2db67af7b2">Sie übernehmen die Abwesenheitsvertretung der Kämmerin.</li></ul>

<p>Organisatorische Änderungen behalten wir uns vor.</p>

<p><strong><u>Ihr Profil:</u></strong></p>
<ul><li data-list-item-id="e751b5330df602bfe32b2358c09d4f1d9">Sie haben ein abgeschlossenes Studium zum Dipl.-Verwaltungswirt (FH) (m/w/d) bzw. Bachelor of Arts (M. A.) – Public Management, einen Abschluss als Verwaltungsfachwirt (BL II) (m/w/d) oder verfügen über eine andere gleichwertige Qualifikation bzw. bringen die Bereitschaft mit, sich diese zeitnah anzueignen.</li><li data-list-item-id="e5e9e7630d84b9732cf9a48c48adc3805">Sie bringen Fachkenntnisse und möglichst Berufserfahrung im kommunalen Finanzwesen mit.</li><li data-list-item-id="e2acf56bd76e8f04721bb9f62e707c65a">Sie haben ein sicheres und freundliches Auftreten.</li><li data-list-item-id="efeb3647041ce98e4914b77a59ca6b670">Sie zeichnen sich durch Teamfähigkeit und eine eigenverantwortliche, strukturierte Arbeitsweise aus.</li></ul>

<p><strong><u>Unser Angebot:</u></strong></p>
<ul><li data-list-item-id="ee9b6272adbc73e495ce442d1729e48cb">Eingruppierung entsprechend den Bestimmungen des Tarifvertrags (TVöD) bzw. BayBesG bis Entgeltgruppe EG 9c TVöD bzw. A 10 BayBesG (abhängig von der jeweiligen Qualifikation)</li><li data-list-item-id="e0e3d1a5f779e26143a254324f17f5b4e">Arbeitszeit geregelt durch Gleitzeit</li><li data-list-item-id="e9f344423fefc321501683995e97d6fe1">Möglichkeit zum mobilen Arbeiten (nach Absprache)</li><li data-list-item-id="e75723337dd92ad380e799d7b866f707d">fachbezogene Weiterbildungsmöglichkeiten (auch modulare Qualifizierung bzw. BL II)</li><li data-list-item-id="e1a5bada6b5bf90d7a7e427a6743ad95b">die im öffentlichen Dienst üblichen Leistungen (Jahressonderzahlung, leistungsorientierte Bezahlung und Altersvorsorge bei der bayer. Zusatzversorgungskasse)</li><li data-list-item-id="e766c5003c0bcade35cf31253a4c9bc34">Firmenfitness in Kooperation mit EGYM Wellpass</li><li data-list-item-id="e531ad1752fc8541be786c080817f5aa9">kostenfreie Mitarbeiterparkplätze</li><li data-list-item-id="e218b034b1a69d16eba29101960a2fcda">Möglichkeit zum Bikeleasing</li></ul>
<p>Sie haben Interesse? Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung.&nbsp;</p>

<p>Diese richten Sie bitte bis zum 31.07.2026 bevorzugt per E-Mail an <a href="mailto:bewerbungen@altenstadt-vg.de">bewerbungen@altenstadt-vg.de</a> (Anhänge bitte in PDF-Format).</p>
<p>Bewerbungen per Post werden ebenfalls akzeptiert, jedoch nicht zurückgesandt.</p>

<p>Verwaltungsgemeinschaft Altenstadt</p>
<p>Personalabteilung</p>
<p>Hindenburgstraße 1</p>
<p>89281 Altenstadt</p>

<p>Für nähere Auskünfte zum Aufgabengebiet steht Ihnen Frau Poeck (08337/721-22) gerne zur Verfügung.&nbsp;</p>
<p>Personalrechtliche Fragen beantwortet Ihnen Frau Anwander (08337/721-30).</p>
<p>Bei der Verwaltungsgemeinschaft Altenstadt haben Frauen, Diverse und Männer die gleichen beruflichen Chancen. Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen und Gleichgestellten berücksichtigen wir entsprechend den Zielen des Schwerbehindertenrechts.&nbsp;</p>

<p>Anfahrtskosten können nicht erstattet werden.</p>
<p>Aufgrund der Datenschutz-Grundverordnung vom 25.05.2018, weisen wir darauf hin, dass Ihre Daten aus den Bewerbungsunterlagen für die Dauer des Bewerbungsverfahrens gespeichert werden. Näheres finden Sie unter folgendem Link:</p>
<p>www.altenstadt-iller.de/jobs-und-karriere/datenschutzhinweise/datenschutzhinweise</p>
                    
                    
                        <img src="https://www.osterberg-weiler.de//fileadmin/Dateien/Allgemein/Stellenanzeigen/Bilder/Finanzverwaltung.jpg" alt=""/>
                    
                ]]></content>
            
        </entry>
    
        <entry>
            <title type="html"><![CDATA[Internationalen Gedenktag für verstorbene Drogengebrauchende am 21.07.2026]]></title>
            <id>https://www.osterberg-weiler.de/nachrichten/artikel/internationalen-gedenktag-fuer-verstorbene-drogengebrauchende-am-21072026</id>
            <link rel="alternate" href="https://www.osterberg-weiler.de/nachrichten/artikel/internationalen-gedenktag-fuer-verstorbene-drogengebrauchende-am-21072026" hreflang="de" title="https://www.osterberg-weiler.de/nachrichten/artikel/internationalen-gedenktag-fuer-verstorbene-drogengebrauchende-am-21072026"/>
            
            <published>2026-06-25T08:45:00+02:00</published>
            <updated>2026-06-25T08:45:00+02:00</updated>
            
                <category term="Verwaltungsgemeinschaft"/>
            
            
                <content type="html"><![CDATA[
                    
                    
                        <p>Die Diakonie Neu-Ulm möchten gerne auf den diesjährigen <strong>internationalen Gedenktag für verstorbene Drogengebrauchende&nbsp;</strong>am 21. Juli 2026 aufmerksam machen.</p>
<p>Dieser Tag wird genutzt um den Verstorbenen zu gedenken und die Situation drogengebrauchender Menschen im Landkreis aktiv in den Blick zu nehmen.</p>
<p>Das Team der Drogenberatung Drob Inn Neu-Ulm veranstaltet in Kooperation mit Pfarrer Barraud eine Gedenkfeier in der Petruskirche Neu-Ulm. Im Anschluss gibt es die Möglichkeit bei Kaffee und Kuchen in Austausch zu gehen.&nbsp;</p>


                    
                    
                        <img src="https://www.osterberg-weiler.de//fileadmin/_processed_/0/f/csm_Flyer_DTGT_2026_bc7e23634b.png" alt=""/>
                    
                ]]></content>
            
        </entry>
    
        <entry>
            <title type="html"><![CDATA[Nicht zugestellte E-Mails an das Rathaus Altenstadt]]></title>
            <id>https://www.osterberg-weiler.de/nachrichten/artikel/nicht-zugestellte-e-mails-an-das-rathaus-altenstadt</id>
            <link rel="alternate" href="https://www.osterberg-weiler.de/nachrichten/artikel/nicht-zugestellte-e-mails-an-das-rathaus-altenstadt" hreflang="de" title="https://www.osterberg-weiler.de/nachrichten/artikel/nicht-zugestellte-e-mails-an-das-rathaus-altenstadt"/>
            
            <published>2026-06-23T10:17:13+02:00</published>
            <updated>2026-06-23T10:17:13+02:00</updated>
            
                <category term="Verwaltungsgemeinschaft"/>
            
            
                <content type="html"><![CDATA[
                    
                    
                        <p><strong>Nicht zugestellte E-Mails an das Rathaus Altenstadt&nbsp;</strong></p>
<p>Wegen eines EDV-Problems kann es sein, dass einzelne E-Mails, die an den Markt und die Verwaltungsgemeinschaft Altenstadt und an die jeweiligen Mitarbeiter nicht zugestellt wurden.&nbsp;</p>
<p>Es handelt sich um E-Mails, die im Zeitraum von Dienstag, 16.06., bis einschließlich Montag,22.06.2026 an die oben genannten Stellen versendet wurden.&nbsp;</p>
<p>Alle Bürger, die während dieser Zeit eine E-Mail an das Rathaus gesendet haben, werden gebeten, diese noch einmal zu versenden aber nur, soweit sie von der Verwaltung noch keine Reaktion darauf erhalten haben.&nbsp;</p>
<p>Wir bitten, die Unannehmlichkeit zu entschuldigen.&nbsp;</p>
                    
                    
                        <img src="https://www.osterberg-weiler.de//fileadmin/_processed_/1/a/csm_Laptop_0b88ba93c4.jpg" alt=""/>
                    
                ]]></content>
            
        </entry>
    
        <entry>
            <title type="html"><![CDATA[Grüngutsammelstelle Weißenhorn erweitert Öffnungszeiten]]></title>
            <id>https://www.osterberg-weiler.de/nachrichten/artikel/gruengutsammelstelle-weissenhorn-erweitert-oeffnungszeiten</id>
            <link rel="alternate" href="https://www.osterberg-weiler.de/nachrichten/artikel/gruengutsammelstelle-weissenhorn-erweitert-oeffnungszeiten" hreflang="de" title="https://www.osterberg-weiler.de/nachrichten/artikel/gruengutsammelstelle-weissenhorn-erweitert-oeffnungszeiten"/>
            
            <published>2026-06-23T09:32:37+02:00</published>
            <updated>2026-06-23T09:32:37+02:00</updated>
            
                <category term="Verwaltungsgemeinschaft"/>
            
            
                <content type="html"><![CDATA[
                    
                    
                        <p><strong><u>Presseinformation des AWB 23. Juni 2026</u></strong></p>

<p><strong>Grüngutsammelstelle Weißenhorn erweitert Öffnungszeiten</strong></p>
<p>Gute Nachrichten für alle, die ihr Grüngut flexibel entsorgen möchten:&nbsp;</p>
<p>Die Grüngutsammelstelle des Abfallwirtschaftsbetriebs (AWB) in Weißenhorn erweitert ab Juli ihre Öffnungszeiten.</p>
<p><strong>Neu ist ein zusätzlicher Öffnungstermin am Montagnachmittag von 14:00 bis 18:00 Uhr</strong>.&nbsp;</p>
<p>Damit schafft der AWB insbesondere für Berufstätige eine weitere Möglichkeit, Grüngut bequem anzuliefern.</p>
<p>Die Grüngutsammelstelle in der Richard-Wagner-Straße in Weißenhorn ist damit künftig zu folgenden</p>
<p>Zeiten geöffnet:</p>
<p>Montag: &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;14:00 – 18:00 Uhr</p>
<p>Dienstag: &nbsp;&nbsp;&nbsp; 09:00 – 12:00 Uhr</p>
<p>Donnerstag: &nbsp; 14:00 – 18:00 Uhr</p>
<p>Freitag:&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; 09:00 – 12:00 Uhr</p>
<p>Samstag: &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;13:00 – 16:00 Uhr</p>
                    
                    
                        <img src="https://www.osterberg-weiler.de//fileadmin/_processed_/7/0/csm_Rasenm%C3%A4her_2_a08353c1de.jpg" alt=""/>
                    
                ]]></content>
            
        </entry>
    
        <entry>
            <title type="html"><![CDATA[Stadtranderholung - Ferienspass 2026, Altenstadt/ Buch]]></title>
            <id>https://www.osterberg-weiler.de/nachrichten/artikel/stadtranderholung-ferienspass-2026-altenstadt-buch</id>
            <link rel="alternate" href="https://www.osterberg-weiler.de/nachrichten/artikel/stadtranderholung-ferienspass-2026-altenstadt-buch" hreflang="de" title="https://www.osterberg-weiler.de/nachrichten/artikel/stadtranderholung-ferienspass-2026-altenstadt-buch"/>
            
            <published>2026-06-12T08:00:00+02:00</published>
            <updated>2026-06-12T08:00:00+02:00</updated>
            
                <category term="Verwaltungsgemeinschaft"/>
            
            
                <content type="html"><![CDATA[
                    
                    
                        <h2 class="text-center"><strong>Stadtranderholung 2026</strong></h2>
<h2 class="text-center"><strong>Altenstadt / Buch</strong></h2>

<p><u>Ort:</u> &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp;Rothalhalle, Buch</p>
<p><u>Termin:</u> &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; Woche 1: 03.08. bis 07.08.2026</p>
<p>&nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; Woche 2: 10.08. bis 14.08.2026</p>

<p><u>Teilnahmealter:&nbsp;</u> &nbsp; &nbsp;6 bis 12 Jahre</p>
<p><u>Teilnahmegebühr</u>: 40,00 € 1. Kind/ je Woche</p>
<p>&nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp;35,00 € 2. Kind/ je Woche</p>
<p>&nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp;Jedes weitere Kind der selben Familie nimmt kostenfrei teil</p>

<p>&nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp;<i><strong>Nachmeldung am Platz kostet 10,00 € je Kind/ je Woche <u>zusätzlich!</u></strong></i></p>

<p><u>Anmeldung</u>: &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; vom 15.06. bis 10.07. Rathaus Altenstadt, Rathaus Kellmünz</p>
<p>Das Anmeldeformular kann heruntergeladen werden, jedoch bitte nur nach persönlicher Vorsprache und Bezahlung der Gebühren in bar im Rathaus abzugeben. Vielen Dank.</p>
<p>Eine Kooperation des Kreisjugendring Neu-Ulm und der Verwaltungsgemeinschaft Altenstadt</p>




                    
                    
                        <img src="https://www.osterberg-weiler.de//fileadmin/_processed_/9/a/csm_Kinderh%C3%A4nde_2ee5a7c86f.jpg" alt=""/>
                    
                ]]></content>
            
        </entry>
    
        <entry>
            <title type="html"><![CDATA[Betreuer für Stadtranderholung gesucht!]]></title>
            <id>https://www.osterberg-weiler.de/nachrichten/artikel/betreuer-fuer-stadtranderholung-gesucht</id>
            <link rel="alternate" href="https://www.osterberg-weiler.de/nachrichten/artikel/betreuer-fuer-stadtranderholung-gesucht" hreflang="de" title="https://www.osterberg-weiler.de/nachrichten/artikel/betreuer-fuer-stadtranderholung-gesucht"/>
            
            <published>2026-06-01T11:05:41+02:00</published>
            <updated>2026-06-01T11:05:41+02:00</updated>
            
                <category term="Verwaltungsgemeinschaft"/>
            
            
                <content type="html"><![CDATA[
                    
                    
                        <p>ZWEI WOCHEN SOMMERFEELING</p>

<p>Für die Stadtranderholung in Buch suchen wir <strong>junge Menschen wie DICH</strong>, die Lust haben Teil eines ehrenamtlichen Teams zu werden und Kinder von 6 bis 12 Jahren durch <strong>unvergessliche Ferientage</strong> zu begleiten. Ob mit oder ohne Motto, durch Spiele und Aktionen sorgt ihr jeden Tag für <strong>gute Laune, Lachen und Sommerfeeling!</strong></p>

<p><strong>Warum es sich lohnt?</strong></p>
<p>ab 30,00 Euro Aufwandsentschädigung pro Tag</p>
<p>Teamspirit und neue Leute</p>
<p>Teilnahme am Jahresabschlussessen</p>

<p><strong>Voraussetzungen?</strong></p>
<p>Du bist mindestens 16 Jahre alt!</p>
<p>Du hast zwischen 03.08. und 14.08. ein oder zwei Wochen Zeit!</p>
<p>Du hast Bock!</p>

<p>Klingt nach deinem Sommer? Dann melde dich!&nbsp;</p>
<p>Du hast Fragen? Dann melde dich!&nbsp;</p>
<p>Du hast Freund:innen, mit denen du das gemeinsam machen möchtest? Dann meldet euch!</p>

<p><strong>Ansprechperson:</strong></p>
<p>Axel Conrady</p>
<p>Anruf oder WhatsApp: 0173 677 14 22</p>
<p>Mail: axel.conrady@kjr-neu-ulm.de</p>
                    
                    
                        <img src="https://www.osterberg-weiler.de//fileadmin/Dateien/Verwaltungsgemeinschaft/Bild_SRE_Team.jpg" alt=""/>
                    
                ]]></content>
            
        </entry>
    
        <entry>
            <title type="html"><![CDATA[Mikrozensus 2026 startet: 130 000 Bürgerinnen und Bürger werden befragt]]></title>
            <id>https://www.osterberg-weiler.de/nachrichten/artikel/mikrozensus-2026-startet-130-000-buergerinnen-und-buerger-werden-befragt</id>
            <link rel="alternate" href="https://www.osterberg-weiler.de/nachrichten/artikel/mikrozensus-2026-startet-130-000-buergerinnen-und-buerger-werden-befragt" hreflang="de" title="https://www.osterberg-weiler.de/nachrichten/artikel/mikrozensus-2026-startet-130-000-buergerinnen-und-buerger-werden-befragt"/>
            
            <published>2026-01-13T08:00:00+01:00</published>
            <updated>2026-01-13T08:00:00+01:00</updated>
            
                <category term="Verwaltungsgemeinschaft"/>
            
            
                <content type="html"><![CDATA[
                    
                    
                        <p><strong>Mikrozensus liefert wichtige Daten zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Bevölkerung&nbsp;</strong></p>
<p><strong>Jedes Jahr wird in Bayern – wie im gesamten Bundesgebiet – der Mikrozensus durchgeführt. Diese Haushaltsbefragung ermittelt Daten zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Bevölkerung. Bundesweit sind ein Prozent der Bevölkerung und damit in Bayern rund 130 000 Personen auskunftspflichtig. Mit ihrer Teilnahme tragen die Befragten dazu bei, dass politische Entscheidungen faktenbasiert getroffen werden können. Die Befragung erfolgt als Telefoninterview oder Online-Befragung.</strong></p>

<p>Fürth. Der Mikrozensus ist die größte jährliche Haushaltsbefragung in Deutschland. Im Rahmen dieser Erhebung geben in Bayern jedes Jahr rund 130 000 Personen in etwa 65 000 Haushalten stellvertretend für alle Bürgerinnen und Bürger des Freistaats Aus-kunft zu ihren Arbeits- und Lebensbedingungen. Damit tragen die befragten Personen dazu bei, die wirtschaftliche und soziale Lage der Haushalte zu verstehen und die Lebensbedingungen der Bevölkerung zu verbessern. Nur durch verlässliche, qualitativ hochwertige Daten können politische Entscheidungen zum Beispiel zur Bekämpfung von Armut, zur Förderung von Kinderbetreuung oder zur Unterstützung von Rentnerinnen und Rentnern faktenbasiert und zielgerichtet getroffen werden.</p>

<p><strong>Wer muss teilnehmen und wie läuft die Mikrozensuserhebung ab?</strong><br />Die Auswahl der zu befragenden Haushalte erfolgt nach einem mathematisch-statistischen Zufallsverfahren, das zunächst Gebäude- bzw. Gebäudeteile für die Teilnahme am Mikrozensus auswählt. Befragt werden die Bewohnerinnen und Bewohner dieser Gebäude. Ehrenamtliche Erhebungsbeauftragte konkretisieren dazu die Stichprobe über die Klingelschilder. Dabei können sie sich als Erhebungsbeauftragte des Bayerischen Landesamts für Statistik ausweisen.&nbsp;</p>
<p>Anschließend werden die ausgewählten Haushalte vom Landesamt für Statistik schriftlich zur Teilnahme am Mikrozensus aufgefordert. Mit dem Schreiben werden die Haushalte ausführlich über die Erhebung informiert. Die Fragen des Mikrozensus können entweder im Rahmen eines Telefoninterviews oder einer Online-Befragung beantwortet werden. Für die Telefoninterviews sind bayernweit etwa 130 Erhebungsbeauftragte im Einsatz, die sorgfältig ausgewählt und für die Durchführung der Interviews umfassend geschult wurden. Die Befragungen finden ganzjährig von Januar bis Dezember statt.</p>

<p><strong>Es besteht Auskunftspflicht</strong><br />Fundierte Entscheidungen kann die Politik nur auf Basis verlässlicher und repräsentativer Ergebnisse treffen. Um dies zu gewährleisten, besteht nach dem Mikrozensusgesetz Auskunftspflicht. Alle Angaben werden streng vertraulich behandelt und ausschließlich für statistische Zwecke verwendet. Dabei werden die Ergebnisse in aggregierter Form veröffentlicht, so dass kein Rückschluss auf einzelne Personen möglich ist.</p>

<p><strong>Hinweise:</strong><br /><strong>Was unterscheidet den Mikrozensus vom Zensus?</strong><br />Zu beachten ist, dass es sich bei Zensus und Mikrozensus um zwei voneinander unabhängige Erhebungen handelt:</p>
<p>Der Zensus ist die größte amtliche Statistik Deutschlands und findet als eine Art Großinventur der Gesellschaft alle 10 Jahre statt. Diese Erhebung dient der Ermittlung der amtlichen Einwohnerzahl. In der Personenbefragung des Zensus 2022 wurden ca. 13 Prozent der Bevölkerung zu demografischen Merkmalen befragt. Zusätzlich wurden in der Gebäude- und Wohnungszählung als Vollerhebung Merkmale wie Wohnfläche, Heizungsart, Ausstattung und Kaltmiete für alle Wohngebäude und Wohnungen in Bayern erhoben.</p>
<p>Der Mikrozensus findet im Unterschied zum Zensus jährlich statt. Mit einem Prozent der Bevölkerung werden deutlich weniger Personen befragt. Im Mittelpunkt stehen hier Daten zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Bevölkerung sowie deren Entwicklung. Auskunftspflicht besteht für beide Erhebungen.</p>

<p><strong>Weitere Informationen:</strong><br />Hier erhalten Sie ausführliche Informationen zum&nbsp;<a href="https://www.statistik.bayern.de/statistik/gebiet_bevoelkerung/mikrozensus/index.html">Mikrozensus</a>.<br /><br />Zusätzlich informiert ein&nbsp;<a href="https://statistik.bayern.de/mam/statistik/gebiet_bevoelkerung/mikrozensus/v3-statistischesbundesamt-mikrozensus-de-ut.mp4">Erklärvideo</a> über den Mikrozensus, warum er durchgeführt wird, wie die Haushalte zufällig ausgewählt werden, warum sie mitmachen müssen und was mit ihren Antworten passiert.</p>
                    
                    
                        <img src="https://www.osterberg-weiler.de//fileadmin/_processed_/7/5/csm_Logo_Bayersiches_Landesamt_f%C3%BCr_Statistik_37111c7159.png" alt=""/>
                    
                ]]></content>
            
        </entry>
    
        <entry>
            <title type="html"><![CDATA[Pressemitteilung: Auslieferung der neuen Abfallbehälter verzögert sich teilweise]]></title>
            <id>https://www.osterberg-weiler.de/nachrichten/artikel/pressemitteilung-auslieferung-der-neuen-abfallbehaelter-verzoegert-sich-teilweise</id>
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            <published>2025-12-22T08:19:53+01:00</published>
            <updated>2025-12-22T08:19:53+01:00</updated>
            
                <category term="Verwaltungsgemeinschaft"/>
            
            
                <content type="html"><![CDATA[
                    
                    
                        <p>Pressemitteilung</p>
<h2><br>Auslieferung der neuen Abfallbehälter verzögert sich teilweise</h2>
<p><br />Aufgrund von Problemen des Herstellers bei der Behälterproduktion, gelingt es dem Abfallwirtschaftsbetrieb (AWB) leider nicht, allen Grundstückseigentümern, die vor dem 19.10.2025 ihre neuen Müllbehälter bestellt hatten, ihre Restmüll- bzw. Biotonnen noch im Jahr 2025 auszuliefern.<br />&nbsp;</p>
<p>Ziel des AWB ist es, diese noch nicht ausgelieferten Müllbehälter bis spätestens Mitte Januar 2026 bei den Grundstückseigentümern auszuliefern.<br />Die Müllbehälter, die nach dem 19.10.2025 bestellt wurden, sowie die Behälter, die noch ausgewechselt werden sollen, werden dann im Anschluss ausgeliefert bzw. getauscht. Derzeit gehen wir davon aus, dass diese Behälter bei den Grundstückseigentümern bis spätestens Mitte Februar 2026 ausgeliefert werden.<br />&nbsp;</p>
<p>Wir bitten alle Betroffenen, die entstehenden Unannehmlichkeiten zu entschuldigen. <strong>Allen Grundstückseigentümern, die zu Beginn des Jahres 2026 leider noch keine neuen AWBRestmüll- oder Biotonnen nutzen können, steht in der Übergangszeit der schwarze AWBMehrbedarfssack zur Verfügung, dieser fasst 70 Liter. Der Mehrbedarfssack kostet 8,00 EUR/Stück</strong> und kann beim Müllheizkraftwerk Weißenhorn oder im Entsorgungs- und Wertstoffzentrum Weißenhorn erworben werden.&nbsp;</p>
<p>Außerdem wird er in folgenden Rathäusern verkauft: Altenstadt, Buch, Holzheim, Illertissen, Kellmünz a. d. Iller, Oberroth, Osterberg, Pfaffenhofen a. d. Roth und Weißenhorn. Eine weitere Möglichkeit ist eine Bestellung direkt beim Kundendienst des AWB. Die Kontaktdaten finden Sie unten.<br />&nbsp;</p>
<p>Gegen Vorlage des Kaufbelegs verrechnet der AWB mit dem Gebührenbescheid 2026 den Erwerb von bis zu 3 Mehrbedarfssäcken mit dem Grundstückseigentümern, die ihre Behälterbestellung bereits vor dem 19.10.2025 abgegeben haben.<br />Für die Grundstückseigentümer, die nach dem 19.10.2025 oder gar nicht bestellt haben, gilt diese Verrechnung der Gebühren nicht.<br />&nbsp;</p>
<p>Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der<br />AWB-Homepage unter: www.awb-neu-ulm.de.<br />&nbsp;</p>
<p>Eine telefonische Beratung gibt es über die Hotline<br />des AWB-Kundendienstes unter 07309/878-1700<br />(Mo.–Do.: 8–12 Uhr und 13–16 Uhr, Fr.: 8–12 Uhr)<br />oder Kundenservice@awb-neu-ulm.de.</p>
                    
                    
                        <img src="https://www.osterberg-weiler.de//fileadmin/_processed_/2/7/csm_Restmuelltonne_b3f3ca6c8b.jpg" alt=""/>
                    
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        </entry>
    
        <entry>
            <title type="html"><![CDATA[Pressemitteilung: Verteilung und Nutzung der neuen Abfallbehälter sowie zur Abholung der alten Abfallbehältnisse]]></title>
            <id>https://www.osterberg-weiler.de/nachrichten/artikel/pressemitteilung-verteilung-und-nutzung-der-neuen-abfallbehaelter-sowie-zur-abholung-der-alten-abfallbehaeltnisse</id>
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            <published>2025-11-07T08:17:26+01:00</published>
            <updated>2025-11-07T08:17:26+01:00</updated>
            
                <category term="Verwaltungsgemeinschaft"/>
            
            
                <content type="html"><![CDATA[
                    
                    
                        <p class="text-justify">Pressemitteilung des Abfall-Wirtschaftsbetrieb des Landkreises Neu-Ulm</p>
<p class="text-justify"><strong>zur Verteilung und Nutzung der neuen Abfallbehälter sowie zur Abholung der alten Abfallbehältnisse</strong></p>
<p class="text-justify">&nbsp;</p>
<p class="text-justify">Die neuen Abfallbehältnisse werden ab der KW 46 ausgeliefert. Jede Grundstückseigentümerin bzw. jeder Grundstückseigentümer wird postalisch über die genaue Kalenderwoche der Lieferung informiert. Eine Anwesenheit vor Ort und eine persönliche Entgegennahme der neuen Abfallbehälter ist nicht notwendig. Die neuen Abfallbehältnisse werden am Grundstück abgestellt und können somit jederzeit nach Gestellung der Abfallbehälter auf das Grundstück geholt werden.</p>
<p class="text-justify">Damit auch jeder seine neuen Abfallbehältnisse erkennen kann, befindet sich auf der rechten Seite des Tonnenrumpfes und auf dem Deckel ein Behälter-Etikett. Dieses Etikett enthält Informationen wie zum Beispiel:</p>
<ul><li data-list-item-id="eac4815c7eaffabfa7e3bfd9f57d264d1"><p class="text-justify">die Behälternummer,</p></li><li data-list-item-id="e53b80f9fd8f84825e2067cc5669e092e"><p class="text-justify">die Adresse wo er Behälter hingehört,</p></li><li data-list-item-id="e691d786972562916ba4e74c8f6bc3519"><p class="text-justify">den Behältertyp (z. B. Restmüll, Bioabfall) sowie</p></li><li data-list-item-id="e316e0603f9c5f0fe8cde3447113e2909"><p class="text-justify">den Namen des Bestellers (nur auf dem Deckel)</p></li></ul>
<p class="text-justify">Daher bitten wir vor dem Einholen des Behälters anhand des Etiketts zu prüfen, ob der Behälter Ihrer Adresse zugeordnet ist. So wird zusätzlich sichergestellt, dass jeder seinen richtigen Behälter bekommt.</p>
<p class="text-justify">&nbsp;</p>
<p class="text-justify"><strong>Wie erfolgt die Abholung der alten Abfallbehälter</strong>:</p>
<p class="text-justify">In allen Kommunen außer in der VG-Buch (Buch, Oberroth, Unterroth) erfolgt die Abholung der alten Abfallbehältnisse ab dem Tag der letzten Leerung im Jahr 2025. Der Behälter kann somit einfach zum Leeren bereitgestellt werden, dieser wird durch den aktuellen Entsorger geleert und direkt von diesem im Anschluss mitgenommen.</p>
<p class="text-justify">In der VG-Buch (Buch, Oberroth und Unterroth) werden die alten Abfallbehälter im Januar 2026 eingesammelt. Über den genauen Termin werden die Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer vorab informiert.</p>
<p class="text-justify">&nbsp;</p>
<p class="text-justify">Die Bürgerinnen und Bürger in den Kommunen Illertissen, Weißenhorn, Roggenburg, Holzheim Pfaffenhofen a. d. Roth, Altenstadt, Kellmünz und Osterberg können nach Erhalt des neuen Abfallbehälter ihren alten Abfallbehälter selbstständig an einer der folgenden Sammelstelle innerhalb der Öffnungszeiten abgeben:</p>
<p class="text-justify">Wertstoffhöfe in Roggenburg, Pfaffenhofen, Weißenhorn, Illertissen, Altenstadt und am EWW in Weißenhorn.</p>
<p class="text-justify">Die Abfallbehälter sind bei der Selbstanlieferung an den oben genannten Sammelstellen und bei der Abholung restentleert abzugeben bzw. bereit zu stellen. Behälterschlösser oder andere Anbringungen (Vorhängeschloss usw.), welche sich im Eigentum des Bürgers befinden, sind vor der Abgabe oder der Abholung des alten Abfallbehälters zu entfernen.</p>
<p class="text-justify">&nbsp;</p>
<p class="text-justify">Die neuen Abfallbehälter für Restabfall können nach der Rückgabe des alten Abfallbehälters bei den folgenden Kommunen: Illertissen, Weißenhorn, Roggenburg, Holzheim Pfaffenhofen a. d. Roth, Altenstadt, Kellmünz und Osterberg ab der Auslieferung genutzt werden. Die Biotonne kann erst ab dem 01.01.2026 genutzt werden, ausgenommen die Stadt Illertissen, hier ist ab der Auslieferung der neuen Biotonne auch deren Nutzung möglich.</p>
<p class="text-justify">Auf dem Deckel der Restabfalltonne und dem Deckel der Biotonne (außer auf dem Biofilterdeckel) befinden sich Informationen was alles in die entsprechenden Behälter eingeworfen werden darf.</p>
<p class="text-justify">&nbsp;</p>
<p class="text-justify">Weitere Informationen hierzu finden Sie auch auf der AWB-Homepage unter: www.awb-neu-ulm.de<strong>.&nbsp;</strong>Eine telefonische Beratung gibt es über die Hotline des AWB-Kundendienstes unter 07309/878-1700 oder direkt über die Hotline der Abfallberatung des AWB unter 07309/878-1800 (Mo.–Do.: 8–12 Uhr und 13–16 Uhr, Fr.: 8–12 Uhr).</p>
                    
                    
                        <img src="https://www.osterberg-weiler.de//fileadmin/_processed_/2/7/csm_Restmuelltonne_b3f3ca6c8b.jpg" alt=""/>
                    
                ]]></content>
            
        </entry>
    
        <entry>
            <title type="html"><![CDATA[Pressemitteilung zur Abfallrückübertragung]]></title>
            <id>https://www.osterberg-weiler.de/nachrichten/artikel/pressemitteilung-zur-abfallrueckuebertragung</id>
            <link rel="alternate" href="https://www.osterberg-weiler.de/nachrichten/artikel/pressemitteilung-zur-abfallrueckuebertragung" hreflang="de" title="https://www.osterberg-weiler.de/nachrichten/artikel/pressemitteilung-zur-abfallrueckuebertragung"/>
            
                <summary type="html"><![CDATA[Bürger erhalten eine neue Mülltonnen-Bedarfsabfrage]]></summary>
            
            <published>2025-08-06T10:17:41+02:00</published>
            <updated>2025-08-06T10:17:41+02:00</updated>
            
                <category term="Verwaltungsgemeinschaft"/>
            
            
                <content type="html"><![CDATA[
                    
                        <p>Bürger erhalten eine neue Mülltonnen-Bedarfsabfrage</p>
                    
                    
                        <p><i>Pressemitteilung des Landkreis Neu-Ulm und des Abfallwirtschaftsbetriebs vom 25.07.2025</i></p>

<p class="text-justify"><i><strong>Abfallwirtschaftsbetrieb informiert über geändertes Gebührensystem und bittet um zeitnahe Rücksendung des Tonnenbedarfs</strong></i></p>
<p class="text-justify">Alle Bürgerinnen und Bürger der Gemeinden, für die der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Neu-Ulm (AWB) ab 2026 die Abfallentsorgung übernimmt, bekommen noch einmal Post. Ab Montag, 28. Juli 2025, werden die neuen Bedarfsabfragen versendet. Dies ist notwendig, weil sich der zuständige Kreistagsausschuss nochmals intensiv mit dem neuen System befasst und Änderungen in der Gebührensatzung beschlossen hat. Alle bisher gespeicherten Daten aus der ersten Abfrage wurden gelöscht und alle Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, ihren Tonnenbedarf zeitnah zu melden.</p>
<p class="text-justify">Mit der Bedarfsabfrage informiert der AWB über die anstehenden Änderungen zum 1. Januar 2026 und fragt ab, welche Abfalltonnen die Grundstückseigentümerinnen und&nbsp;<br />-eigentümer künftig nutzen möchten. Mit dem mitgesendeten Formular oder online können die gewünschten Größen für die Restmülltonne und die Biomülltonne bestellt werden. Die Rückmeldung sollte möglichst zeitnah - innerhalb von 14 Tagen – nach Erhalt des Schreibens erfolgen.&nbsp;</p>
<p class="text-justify">Der AWB empfiehlt, sorgfältig zu prüfen, welche Tonnengröße für welches Grundstück sinnvoll ist. Eine größere Mülltonne mit weniger Leerungen kann unter Umständen günstiger sein, als eine kleinere Mülltonne mit häufigen Leerungen, das hängt vom individuellen Entsorgungsverhalten ab. Für Grundstücke mit einem sehr geringen Abfallaufkommen kann es gegebenenfalls auch sinnvoll sein, eine Behältergemeinschaft mit seinem Nachbarn zu bilden. Das neue Abfallsystem bezieht sich nur auf die Restmüll- und die Biotonne – bei Papiertonne und Gelber Tonne bzw. Gelbem Sack ändert sich nichts.</p>
<p class="text-justify">Weitere Informationen über die angebotenen Abfalltonnen und das neue Gebührensystem, die häufigsten Fragen und Antworten (FAQs) sowie einen Gebührenrechner, mithilfe dessen der individuelle Bedarf berechnet werden kann, gibt es im Internet unter:&nbsp;<a href="http://www.awb-neu-ulm.de/rueckuebertragung-1">www.awb-neu-ulm.de\rueckuebertragung-1</a>.<strong>&nbsp;</strong>Eine telefonische Beratung gibt es über die Hotline des AWB unter 07309/878-1700 (Mo.–Do.: 8–12 Uhr und 13–16 Uhr, Fr.: 8–12 Uhr)</p>
<p class="text-justify">Folgende Kommunen haben sich für eine Rückübertragung abfallwirtschaftlicher Aufgaben an den Landkreis entschieden: Altenstadt, Buch, Holzheim, Illertissen, Kellmünz, Oberroth, Unterroth, Osterberg, Pfaffenhofen, Roggenburg und Weißenhorn</p>
                    
                    
                        <img src="https://www.osterberg-weiler.de//fileadmin/_processed_/8/5/csm_Muelltonne_438bc0e56b.jpg" alt=""/>
                    
                ]]></content>
            
        </entry>
    
        <entry>
            <title type="html"><![CDATA[Beantragung von Personalausweisen und Reisepässen]]></title>
            <id>https://www.osterberg-weiler.de/nachrichten/artikel/beantragung-von-personalausweisen-und-reisepaessen-1239</id>
            <link rel="alternate" href="https://www.osterberg-weiler.de/nachrichten/artikel/beantragung-von-personalausweisen-und-reisepaessen-1239" hreflang="de" title="https://www.osterberg-weiler.de/nachrichten/artikel/beantragung-von-personalausweisen-und-reisepaessen-1239"/>
            
                <summary type="html"><![CDATA[Urlaubszeit – Reisezeit ]]></summary>
            
            <published>2025-06-06T08:00:00+02:00</published>
            <updated>2025-06-06T08:00:00+02:00</updated>
            
                <category term="Verwaltungsgemeinschaft"/>
            
            
                <content type="html"><![CDATA[
                    
                        <p>Urlaubszeit – Reisezeit </p>
                    
                    
                        <p><strong>Urlaubszeit – Reisezeit </strong></p>
<p><strong>Beantragung von Personalausweisen und Reisepässen </strong></p>
<p>Die Mitarbeiterinnen des Passamtes der Verwaltungsgemeinschaft Altenstadt bitten Sie, vor Beginn der Reisezeit Ihren Personalausweis oder Reisepass rechtzeitig auf ihre Gültigkeit hin zu überprüfen.</p>
<p>Personalausweise und Reisepässe werden nicht mehr verlängert, sie müssen neu beantragt werden. Dazu ist die Vorlage eines <strong>aktuellen, biometrischen Passbildes</strong> notwendig. Die Fotografen kennen die Vorschriften und werden von Ihnen ein geeignetes Bild machen. Bei Personalausweisen und Reisepässen ist zudem ein <strong>Fingerabdruck-Scan</strong> notwendig.</p>
<p class="MsoNoSpacing">&nbsp;</p>
<p class="MsoNoSpacing">Aufgrund europäischer Vorgaben müssen seit dem 26.&nbsp;Juni&nbsp;2012 <strong>alle Kinder</strong> bei Reisen ins Ausland über <strong>ein eigenes Reisedokument</strong> verfügen. Kindereinträge im Reisepass der Eltern sind seit diesem Zeitpunkt ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Für den Passinhaber selbst bleibt das Dokument uneingeschränkt gültig.</p>
<p>Der <strong>Kinder-Reisepass</strong> wurden zum 01.01.2024 abgeschafft. Die bereits ausgestellten Kinder-Reisepässe behalten allerdings bis zum Ablaufdatum Ihre Gültigkeit.</p>
<p>Für Kinder, jeglichen Alters, kann ein Reisepass oder Personalausweis beantrag und ausgestellt werden. Diese Dokumente haben eine Gültigkeit von 6 Jahren. Die Gebühren belaufen sich auf 37,50 € für einen Reisepass und 22,80 € für einen Personalausweis.</p>
<p>Zur Beantragung eines Reispasses oder Personalausweises für <strong>Kinder</strong> ist folgendes zu beachten:</p>
<p>Es muss eine Zustimmungserklärung der/des Sorgeberechtigten vorliegen. Bei alleinigem Sorgerecht muss die Sorgeerklärung ebenfalls vorgelegt werden.</p>
<p>Ab dem 6. Lebensjahr muss das Kinder die Fingerabdrücke abgeben und ab dem 10. Lebensjahr muss das Kind eine Unterschrift leisten.</p>
<p>Ein <strong>Reisepass</strong> kostet bis zum 24.&nbsp;Lebensjahr 37,50&nbsp;€ und gilt sechs Jahre; ab dem 24.&nbsp;Lebensjahr gilt der Reisepass zehn Jahre und kostet 70,00&nbsp;€.</p>
<p>Ein <strong>Personalausweis</strong> kostet bis zum 24.&nbsp;Lebensjahr 22,80&nbsp;€ und ist sechs Jahre gültig; ab dem 24.&nbsp;Lebensjahr gilt der Ausweis zehn Jahre und kostet 37,00&nbsp;€.</p>
<p>Die entsprechende Gebühr ist jeweils <strong>bei der Antragstellung&nbsp;</strong>zu entrichten. Die Bearbeitungszeit für Reisepässe liegt in der Regel bei 4 - 6 Wochen für Personalausweise bei 2 - 3 Wochen.</p>
<p>Grundsätzlich muss bei der Erstbeantragung eines Ausweisdokuments eine Geburtsurkunde vorgelegt werden.</p>
                    
                    
                        <img src="https://www.osterberg-weiler.de//fileadmin/Bilder/allgemeine_Bilder/Urlaub_Reisepass.jpg" alt=""/>
                    
                ]]></content>
            
        </entry>
    
        <entry>
            <title type="html"><![CDATA[Info zu Wespen, Bienen und Hornissen]]></title>
            <id>https://www.osterberg-weiler.de/nachrichten/artikel/info-zu-wespen-bienen-und-hornissen-1291</id>
            <link rel="alternate" href="https://www.osterberg-weiler.de/nachrichten/artikel/info-zu-wespen-bienen-und-hornissen-1291" hreflang="de" title="https://www.osterberg-weiler.de/nachrichten/artikel/info-zu-wespen-bienen-und-hornissen-1291"/>
            
                <summary type="html"><![CDATA[Die Feuerwehren im Landkreis Neu-Ulm informieren]]></summary>
            
            <published>2025-06-01T00:00:00+02:00</published>
            <updated>2025-06-01T00:00:00+02:00</updated>
            
                <category term="Verwaltungsgemeinschaft"/>
            
            
                <content type="html"><![CDATA[
                    
                        <p>Die Feuerwehren im Landkreis Neu-Ulm informieren</p>
                    
                    
                        <p><strong>Werte Mitbürgerinnen und Mitbürger,</strong></p>
<p>mit Beginn der wärmeren Jahreszeit gehen bei der Feuerwehr immer wieder Anfragen ein, in denen sich Bürgerinnen und Bürger wegen Wespen-, Hornissen- oder Hummelnestern und Wildbienen im Haus oder Garten hilfesuchend an uns wenden.</p>
<p><strong>Ein Tätigwerden der Feuerwehr ist in diesen Fällen jedoch nur unter besonderen Voraussetzungen möglich.</strong></p>
<p>Der Aufgabenbereich der Feuerwehr umfasst unter anderem die Technische Hilfe bei Unglücksfällen und sonstigen Notfällen, soweit die Hilfeleistung im öffentlichen Interesse liegt. Dies ist in der Regel dann der Fall, wenn Gefahr im Verzug ist oder technische Hilfsmittel oder Fachkenntnisse benötigt werden, die nur bei der Feuerwehr vorhanden sind.</p>
<p>Weiterhin ist erforderlich, dass die Hilfe nicht oder nicht in der notwendigen Eile durch Dritte geleistet werden kann und auch keine Selbsthilfe der Betroffenen möglich ist.</p>
<p><strong>Daher darf nach dem Bayerischen Feuerwehrgesetz die Beseitigung eines Wespen- oder Hornissennestes von der Feuerwehr als technische Hilfeleistung im öffentlichen Interesse nur vorgenommen werden, wenn folgende drei Voraussetzungen erfüllt sind:</strong></p>
<p><strong>1. Es liegt eine konkrete Gefahr in Verzug (Notfall) durch das Wespennest vor.</strong></p>
<p>Die Beurteilung, ob eine konkrete Gefahr (Notfall) vorliegt, ist im pflichtgemäßen Ermessen für den konkreten Einzelfall durch den Einsatzleiter der Feuerwehr zu treffen.</p>
<p><strong>2. Es kann nicht oder nicht in der notwendigen Schnelligkeit durch eine gewerbliche Schädlingsbekämpfungsfirma Hilfe geleistet werden.</strong></p>
<p>Für die Beseitigung von Wespennestern stehen die gewerblichen Schädlingsbekämpfungsfirmen zur Verfügung. Die entsprechenden Telefonnummern finden Sie im Internet oder Telefonbüchern.</p>
<p><strong>3. Selbsthilfe der Betroffenen ist nicht möglich.</strong></p>
<p>Wegen der Eigengefährdung bei der Beseitigung eines Wespennestes schließt sich die</p>
<p>Selbsthilfe der Betroffenen zunächst meist aus. Jedoch ist auch dann schon kein öffentliches Interesse mehr gegeben, wenn die Gefahr, die von einem Wespennest ausgeht, bereits durch Absperrmaßnahmen abgewendet ist und endgültig dann mit gewerblicher Hilfe eines Schädlingsbekämpfers beseitigt werden kann. Absperrmaßnahmen sind in vielen Fällen sehr wohl durch Selbsthilfe möglich.</p>
<p><strong>Wir machen darauf aufmerksam, dass für den Einsatz der Feuerwehr Kosten-ersatz gemäß Gemeindlicher Gebührenordnungen erhoben werden kann !</strong></p>
<p><strong><u>Artenschutz</u></strong></p>
<p>Wildbienen, Hummeln, Hornisse und einige Wespenarten zählen laut Bundesartenschutz-Verordnung (BArtSchV Anlage 1) zu den besonders geschützten Arten. Nach § 44 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ist es verboten, ihnen nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen, zu töten oder ihre Entwicklungsformen, Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtsstätten der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören.“ Wespen sind nach § 39 Bundesnaturschutzgesetz <strong>(</strong>BNatSchG) allgemein geschützt. Sie dürfen nicht unnötig beunruhigt, gefangen oder getötet werden. Die Lebensstätten dürfen nicht ohne vernünftigen Grund beeinträchtig oder zerstört werden.</p>
<p><strong>Maßnahmen an deren Nestern erfordern die Genehmigung durch die zuständige Naturschutzbehörde (Landratsamt Neu-Ulm).</strong></p>
<p>Sollte die Beseitigung eines Wespennestes unvermeidlich sein, so ist zunächst die umweltfreundlichere Methode der Umsetzung angezeigt.</p>
<p>Nur in wirklichen Notfällen (Nest in Wohnräumen, Kleinkinder oder Kranke im Raum oder bei den seltenen Fällen echter Wespenstichallergie), wenn eine Umsetzung technisch nicht möglich ist, sollte eine Vernichtung vorgenommen werden.</p>
<p>Von eigenen Vernichtungsversuchen ist dringend abzuraten!</p>
<p>Bitte beachten Sie, dass auch die oft als umweltverträglich bezeichneten modernen Insektizide bei Anwendung in Wohnräumen durchaus für Menschen negative gesundheitliche Wirkungen haben können.</p>
<p><strong>Sowohl für die Umsetzung als auch die Vernichtung ist die Feuerwehr </strong></p>
<p><strong>grundsätzlich nicht zuständig. Die Beseitigung eines Wespennestes ist eine Aufgabe für den Schädlingsbekämpfer!</strong></p>
<p><strong><u>Wissenswertes über Wespen und Hornissen</u></strong></p>
<p>Die Nester der in Staaten lebenden mitteleuropäischen Wespen, Hornissen und Hummeln sind immer einjährig. Im Spätsommer wachsen junge Königinnen und Männchen heran, die zum „Hochzeitsflug“ die Nester verlassen. Die Männchen sterben nach der Paarung, die Jungköniginnen suchen sich außerhalb des Nistbereichs geschützte Überwinterungsplätze.</p>
<p><strong>Die alte Königin und ihre Arbeiterinnen sterben im Herbst. Die verlassenen Nester können dann gefahrlos beseitigt werden. Sie werden auch im nächsten Jahr nicht mehr bezogen.</strong></p>
<p>Selbst in Wohngebäuden sollte daher geprüft werden, ob es bis zum Herbst möglich ist, den Rollladen nicht zu betätigen, wenn Wespen oder Hornissen im Rollladenkasten brüten, und eventuell das nächstgelegene Fenster mit Fliegengaze (in Baumärkten einschließlich selbstklebendem Klettband als Meterware erhältlich) zu verschließen, um ohne Belästigung lüften zu können.</p>
<p>Bei vorsichtiger Annäherung an die Nester und mit der Bereitschaft, innere Vorbehalte und Vorurteile zu überwinden, können sich hier interessante Beobachtungs-möglichkeiten bieten.</p>
<p>Ein Wespenvolk zählt etwa 1.000 Tiere. Ein Hornissenvolk kommt auf etwa 300 Tiere. Zum Vergleich: Ein Bienenvolk umfasst bis zu 50.000 Tiere.</p>
<p>Auch Wespen haben ihren festen Platz im Naturhaushalt! Sie sind außerordentlich fleißige Schädlingsbekämpfer: Ein Volk unserer größten Wespe, der Hornisse, benötigt z. B. zur Ernährung seiner Brut 7 – 12 kg Insekten in einem Sommer.</p>
<p>Viele Blütenpflanzen werden sogar von Wespen bestäubt. Die Bestäubung mancher Kulturpflanzen, wie die des als Viehfutter angebauten Rotklees, aber auch von Erbsen und Bohnen, erfolgt überwiegend durch Wildbienen und Hummeln.</p>
<p><strong>Wespen und Hornissen sind außerhalb ihres Nestbereiches nicht aggressiv.</strong></p>
<p>Während der Futtersuche überwiegt normalerweise das Fluchtverhalten und die Tiere stechen nur, wenn sie sich bedroht fühlen. Auch sind Wespen und Hornissen nicht giftiger als Honigbienen. Im Gegenteil: Das Gift der Honigbiene ist etwa um das Vierfache stärker als Wespen- oder Hornissengift.</p>
<p>Wespen, Hornissen und Hummeln stechen nur, wenn sie sich bedroht fühlen, z. B., wenn sie am Nest gestört werden, wenn sie eingeklemmt (Kniekehle, Achsel, Arm-beuge, Hosenbeine) oder festgehalten werden oder in den Mund geraten. Hornissen sind trotz ihrer eindrucksvollen Größe friedliche und lernfähige Tiere: Sie lernen durch Abwehrbewegungen (bei Tisch, nicht am Nest!), dass sie unerwünscht sind und flüchten.</p>
<p>Die einzeln lebenden Wildbienen, z. B. die im Boden nistenden Sandbienen oder die in kleinen Maueröffnungen, Bohrlöchern oder morschem Holz nistenden Mauerbienen versuchen meist nur zu stechen, wenn man sie festhält oder sie in der Kleidung gefangen sind.</p>
<p>Deshalb aufpassen, wo man sich hinsetzt, vorsichtig essen und Trinkgefäße im Freien abdecken oder Strohhalm benutzen.</p>
<p><strong>Zu kritischen Reaktionen kann es nur dann kommen, wenn Menschen auf bestimmte, in den Mischgiften enthaltene Eiweißkörper stark allergisch reagieren (Kreislaufprobleme, Herzrasen, Atemnot, Nesselsucht oder Anzeichen eines Schocks) beziehungsweise der Stich in die Zunge oder den Rachen erfolgt.</strong></p>
<p><strong>Hier ist sofortige ärztliche Hilfe erforderlich – am besten den Rettungsdienst über die Notrufnummer 112 alarmieren!!!</strong></p>
<p>Bienenschwärme treten hauptsächlich im Frühsommer (Anfang Mai bis Mitte Juli) auf.</p>
<p>Es handelt sich dabei immer um Honigbienen. Meistens fallen sie erst auf, wenn sie sich als sogenannte „Schwarmtraube“ in Sträuchern, Baumkronen oder auch an Balkongeländern niederlassen.</p>
<p>Diese Tiere wirken zwar durch ihr anfänglich wildes Umherfliegen bedrohlich,</p>
<p>sind jedoch in der Regel absolut friedfertig, da sie kein Nest zu verteidigen haben und alle Kräfte brauchen, um einen neuen Nistplatz zu suchen.</p>
<p><strong><u>Umsiedeln von Nestern</u></strong></p>
<p>In besonderen, jedoch seltenen Ausnahmefällen ist eine Umsiedlung von Hornissennestern durch eine fachlich kompetente Person möglich. Hierfür ist eine Ausnahmegenehmigung der Naturschutzbehörde einzuholen.</p>
<p><strong>Beratung:</strong></p>
<p>Die Untere Naturschutzbehörde am Landratsamt Neu-Ulm steht während der Öffnungszeiten Mo – Mi 07:30 – 12:30 Uhr, Do 07:30 -17:30 Uhr und Freitag 07:30 – 12:30 Uhr zur Beratung zur Verfügung. Tel. 0731 7040-0</p>
<p>Ausführliche Informationen sind unter</p>
<p>http://www.nabu.de/tiereundpflanzen/insektenundspinnen/hautfluegler/wespenundhornissen/</p>
<p>http://www.aktion-wespenschutz.de/</p>
<p>oder</p>
<p>http://www.lfu.bayern.de/umweltwissen/doc/uw_78_wespen_hornissen.pdf</p>
<p>zu finden.</p>
<p>Bildquelle: PIXABAY</p>
<p>Text: Kreisfeuerwehrverband Neu-Ulm</p>
                    
                    
                        <img src="https://www.osterberg-weiler.de//fileadmin/Dateien/Verwaltungsgemeinschaft/Wespe.jpg" alt=""/>
                    
                ]]></content>
            
        </entry>
    
        <entry>
            <title type="html"><![CDATA[Grundsteuer: Der Zweckverband informiert]]></title>
            <id>https://www.osterberg-weiler.de/nachrichten/artikel/grundsteuer-der-zweckverband-informiert-1388</id>
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                <summary type="html"><![CDATA[Informationen zum neuen Grundsteuerbescheid 2025]]></summary>
            
            <published>2025-01-10T08:40:17+01:00</published>
            <updated>2025-01-10T08:40:17+01:00</updated>
            
                <category term="Verwaltungsgemeinschaft"/>
            
            
                <content type="html"><![CDATA[
                    
                        <p>Informationen zum neuen Grundsteuerbescheid 2025</p>
                    
                    
                        <p><strong>Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,</strong></p>
<p>mit diesem Schreiben möchten wir Ihnen die wichtigsten Informationen zu Ihrem neuen Grundsteuerbescheid geben. Ziel ist es, Ihnen die Berechnung der Grundsteuer verständlich zu machen und Sie bei Fragen gezielt an die zuständigen Stellen leiten zu können.</p>
<p>__________________________________________________________________________</p>
<p><strong>Warum erhalten Sie einen neuen Grundsteuerbescheid?</strong></p>
<p>Aufgrund des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichtes waren seit 2022 alle Grundstückseigentümer verpflichtet, eine Grundsteuererklärung abzugeben. Auf Basis dieser Erklärung hat das Finanzamt den "Grundsteuermessbetrag Hauptveranlagung auf den 1.1.2025" nach neuem Recht ermittelt.</p>
<p>Die Gemeinden sind verpflichtet, dieses Recht ab 2025 umzusetzen.</p>
<p>__________________________________________________________________________</p>
<p><strong>Wie wird die Grundsteuer berechnet?</strong></p>
<p>1. Grundsteuermessbetrag: Das Finanzamt legt diesen Betrag im Messbescheid fest. Dieser Messbescheid ist Ihnen nach eingereichter Erklärung vom Finanzamt zugesandt worden.</p>
<p>2. Hebesatz: Die Gemeinden multiplizieren den Messbetrag mit dem Hebesatz. Die Hebesätze wurden für den Zeitraum ab 2025 festgesetzt und sind auf dem Bescheid ersichtlich.</p>
<p>Die Gemeinden können den vom Finanzamt festgelegten Messbetrag nicht verändern und sind an den Messbescheid gebunden.</p>
<p class="Default">___________________________________________________________________</p>
<p class="MsoNoSpacing"><strong>Wer ist für die Höhe der Steuer verantwortlich?</strong></p>
<p class="MsoNoSpacing">Die Berechnungsgrundlage (Messbetrag) stammt vom Finanzamt. Bitte prüfen Sie zunächst den Messbescheid des Finanzamts. Sollten Sie Zweifel an der Festsetzung haben, wenden Sie sich bitte direkt an das Finanzamt.</p>
<p>__________________________________________________________________________</p>
<p><strong>Warum müssen Sie mehr oder weniger bezahlen?</strong></p>
<p>Der Grundsteuerbetrag ändert sich, weil das Finanzamt den sogenannten "Messbetrag" neu berechnet hat. Das geschah anhand Ihrer Angaben in der Grundsteuererklärung. Wenn also der neue "Messbetrag" des Grundstücks vom Finanzamt höher oder niedriger festgesetzt wurde, wirkt sich dies direkt auf die Höhe der zu zahlenden Grundsteuer aus.</p>
<p><strong>Was tun bei fehlerhaften Daten?</strong></p>
<p><strong>Namens- oder Adressfehler:</strong></p>
<p>Bitte melden Sie Änderungen unter Angabe Ihrer PK-Nr. (Personenkonto), die auf Ihrem Grundsteuerbescheid ersichtlich ist (oben rechts), per E-Mail oder schriftlich an den Zweckverband für gemeindliche Datenverarbeitung in Illertissen. Wir bitten Sie von telefonischen Angaben über etwaige Änderungen abzusehen.</p>
<p><strong>Falsche Steuerberechnung:</strong></p>
<p>Änderungen sind nur mit einem neuen Messbescheid des Finanzamts möglich. Solange dieser nicht vorliegt, bleibt die Grundsteuer unverändert zahlungspflichtig. Wenden Sie sich bei Fehlern, die den Messbetrag betreffen, bitte direkt an das zuständige Finanzamt.</p>
<p>__________________________________________________________________________</p>
<p><strong>Warum bekommen Sie einen Bescheid, obwohl das Objekt veräußert wurde?</strong></p>
<p>Falls Sie zum Bewertungsstichtag (01.01.2022) noch Eigentümer des Grundstücks waren, sind Sie für diesen Zeitraum steuerpflichtig. Bei einem zwischenzeitlichen Eigentümerwechsel, wenden Sie sich bitte im ersten Schritt direkt an das Finanzamt. Im zweiten Schritt können Sie den Eigentumswechsel dem Zweckverband Illertissen ebenfalls schriftlich mitteilen.</p>
<p>__________________________________________________________________________</p>
<p><strong>Wichtige Hinweise zur Zahlung</strong></p>
<p>Bitte prüfen Sie Ihren Grundsteuerbescheid wie folgt:&nbsp;</p>
<ul> 	<li>richtige Zahlungsart (SEPA-Lastschrift oder Überweisung)</li> 	<li>SEPA: ist die hinterlegte Bankverbindung richtig</li> 	<li>Dauerauftrag: Anpassung der Beträge erforderlich</li> </ul>
<p>Für den Fall, dass Sie auf das Lastschriftverfahren umstellen möchten, schicken Sie bitte das ausgefüllte SEPA-Formular an den Zweckverband Illertissen.</p>
<p><em><strong>Bitte beachten Sie hierzu auch die beigefügten Anlagen!</strong></em></p>
<p>__________________________________________________________________________</p>
<p><strong>Erhöhte Auslastung der Behörden</strong></p>
<p>Aufgrund der bayernweiten Grundsteuerreform kann es zu Wartezeiten bei der Bearbeitung Ihrer Anfragen kommen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.</p>
<p><em>Text: Zweckverband gemeindliche Datenverarbeitung</em></p>
                    
                    
                        <img src="https://www.osterberg-weiler.de//fileadmin/Bilder/allgemeine_Bilder/Geld.jpg" alt=""/>
                    
                ]]></content>
            
        </entry>
    
        <entry>
            <title type="html"><![CDATA[Sozialwegweiser des Landkreises]]></title>
            <id>https://www.osterberg-weiler.de/nachrichten/artikel/sozialwegweiser-des-landkreises-1391</id>
            <link rel="alternate" href="https://www.osterberg-weiler.de/nachrichten/artikel/sozialwegweiser-des-landkreises-1391" hreflang="de" title="https://www.osterberg-weiler.de/nachrichten/artikel/sozialwegweiser-des-landkreises-1391"/>
            
            <published>2024-12-02T10:35:00+01:00</published>
            <updated>2024-12-02T10:35:00+01:00</updated>
            
                <category term="Verwaltungsgemeinschaft"/>
            
            
                <content type="html"><![CDATA[
                    
                    
                        <p>Der Sozialwegweiser bietet auf folgenden Seiten eine Sammlung von Anlaufstellen aus dem Bereich Soziales. Dort sind Kontaktdaten, Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner sowie Hinweise zu weiterführenden Informationen zu finden. In einer Zeit, in der die Herausforderungen des Alltags oft komplex und vielschichtig sind, möchten wir Ihnen mit diesem Wegweiser eine wertvolle Unterstützung an die Hand geben.</p>
<p>Die Integrierte Sozialplanung (ISP) im Landkreis Neu-Ulm hat den Sozialwegweiser erstellt. Dieser bietet eine umfassende Sammlung hilfreicher Adressen durch das soziale Hilfesystem in unserer Region.</p>
<p>Es kann keine Garantie auf Vollständigkeit der Anlaufstellen übernommen werden. Gerne können weitere Stellen übermittelt werden, die nach einer Prüfung im Sozialwegweiser aufgenommen werden können.</p>
<p>(Text: Landratsamt Neu-Ulm)</p>
<p><a href="https://www.landkreis-nu.de/Sozialwegweiser">Hier gelangen Sie zum Sozialwegweiser</a></p>
                    
                    
                        <img src="https://www.osterberg-weiler.de//fileadmin/Bilder/allgemeine_Bilder/Holding_Hands.jpg" alt=""/>
                    
                ]]></content>
            
        </entry>
    
        <entry>
            <title type="html"><![CDATA[Die BayernApp – Verwaltung mobil!]]></title>
            <id>https://www.osterberg-weiler.de/nachrichten/artikel/die-bayernapp-verwaltung-mobil-982</id>
            <link rel="alternate" href="https://www.osterberg-weiler.de/nachrichten/artikel/die-bayernapp-verwaltung-mobil-982" hreflang="de" title="https://www.osterberg-weiler.de/nachrichten/artikel/die-bayernapp-verwaltung-mobil-982"/>
            
                <summary type="html"><![CDATA[Das Bayerische Staatsministerium für Digitales stellt mit der BayernApp ein umfangreiches Informations- und Serviceangebot rund um die öffentliche Verwaltung in Bayern zur Verfügung.
]]></summary>
            
            <published>2023-05-19T09:23:00+02:00</published>
            <updated>2023-05-19T09:23:00+02:00</updated>
            
                <category term="Verwaltungsgemeinschaft"/>
            
            
                <content type="html"><![CDATA[
                    
                        <p>Das Bayerische Staatsministerium für Digitales stellt mit der BayernApp ein umfangreiches Informations- und Serviceangebot rund um die öffentliche Verwaltung in Bayern zur Verfügung.
</p>
                    
                    
                        <p>Die App bietet Bürgerinnen und Bürgern einen <strong>mobilen Zugang zu staatlichen und kommunalen Verwaltungsleistungen</strong>.</p>
<p>Weitere Informationen zur App finden Sie im angefügten Flyer oder auf</p>
<p><a href="https://www.stmd.bayern.de/themen/digitale-verwaltung/bayernapp/">https://www.stmd.bayern.de/themen/digitale-verwaltung/bayernapp/</a></p>
                    
                    
                        <img src="https://www.osterberg-weiler.de//fileadmin/Dateien/Allgemein/baya_mailsignatur_600x200.jpg" alt=""/>
                    
                ]]></content>
            
        </entry>
    
        <entry>
            <title type="html"><![CDATA[Pressemitteilung: SOKO e.V.  "Senioren- und Nachbarschaftshilfe Oberroth, Kellmünz, Osterberg e.V."]]></title>
            <id>https://www.osterberg-weiler.de/nachrichten/artikel/pressemitteilung-verein-soko-ev-senioren-und-nachbarschaftshilfe-oberroth-kellmuenz-osterberg-ev-775</id>
            <link rel="alternate" href="https://www.osterberg-weiler.de/nachrichten/artikel/pressemitteilung-verein-soko-ev-senioren-und-nachbarschaftshilfe-oberroth-kellmuenz-osterberg-ev-775" hreflang="de" title="https://www.osterberg-weiler.de/nachrichten/artikel/pressemitteilung-verein-soko-ev-senioren-und-nachbarschaftshilfe-oberroth-kellmuenz-osterberg-ev-775"/>
            
            <published>2021-11-16T10:04:52+01:00</published>
            <updated>2021-11-16T10:04:52+01:00</updated>
            
                <category term="Gemeinde Osterberg"/>
            
            
                <content type="html"><![CDATA[
                    
                    
                        <p>Am Abend des 06.11.2021 fand im Schützenheim Kellmünz eine Informationsveranstaltung des neu gegründeten Senioren- und Nachbarschaftshilfevereins „SOKO e.V.“ für Oberroth, Kellmünz und Osterberg statt. (Der Name begründet sich aus den Anfangsbuchstaben.) An der Veranstaltung nahmen insgesamt 64 Personen teil.</p>
<p>Im Rahmen der Ideenwerkstatt-Treffen zum interkommunalen Projekt „Marktplatz der Generationen“ war 2020 der Wunsch nach einer Nachbarschaftshilfe laut geworden. Bei einer Veranstaltung in Osterberg im März 2021, zu dem der Osterberger Gemeinderat Wolfgang Berrens die daran interessierten Akteure und Akteurinnen der Gemeinden Osterberg, Kellmünz und Oberroth eingeladen hatte, wurde dank eines engagierten Vortrags von Herrn Lingens, Leiter des Babenhausener Vereins „BuS“ (Bürger unterstützen Senioren) der Plan gefasst, einen Verein zur rechtlichen Sicherung der Senioren- und Nachbarschaftshilfe zu gründen. Die Vereinsgründung fand nach sorgfältiger Vorbereitung am 20.10.2021 statt.</p>
<p>Vorstände sind:</p>
<p>1. Gerd Kunze (Kellmünz) Tel: 08337-752773</p>
<p>2. Olaf Ott (Oberroth) Tel: 08333-4584 und</p>
<p>3. Georg Deil (Osterberg).08333-9277010</p>
<p>An sie kann man sich bei Fragen wenden. Ebenso stehen auch die anderen Mitwirkenden des Vereinsgremiums als Ansprechpartner und -partnerinnen zur Verfügung. Für die Zukunft ist geplant, eine zentrale Ansprechstelle einzurichten.</p>
<p>Das Ziel des Vereins „SOKO“ ist es, denjenigen Hilfe zu bieten die sie brauchen und wünschen. Das sind beispielsweise Unterstützung im Haushalt oder Garten, beim Einkaufen, beim Umgang mit technischen Geräten, Fahrdienste, Gespräche, und anderes mehr. Denn wenn wir unser Leben so lange wie möglich zuhause verbringen möchten, werden wir in einigen Jahren Hilfe bei manchen Tätigkeiten brauchen, die uns vielleicht heute noch selbstverständlich ohne Schwierigkeiten von der Hand gehen.</p>
<p>Das Interesse an der Senioren- und Nachbarschaftshilfe war so groß, dass bereits am Abend der Informationsveranstaltung die Hälfte der Interessenten ihren Beitritt zum Verein erklärten.</p>
<p>Die Beitrittserklärung steht ihnen hier zum Download bereit. Sie kann in den Rathäusern oder bei den Seniorenbeauftragten der drei Gemeinden abgegeben werden. Weitere Exemplare sind im Rathaus Osterberg erhältlich.</p>
                    
                    
                        <img src="https://www.osterberg-weiler.de//fileadmin/_processed_/b/2/csm_Logo_SOKO_a988f3a2d3.jpg" alt=""/>
                    
                ]]></content>
            
        </entry>
    
        <entry>
            <title type="html"><![CDATA[„Unsere Heimat – Dein Tipp!“]]></title>
            <id>https://www.osterberg-weiler.de/nachrichten/artikel/unsere-heimat-dein-tipp-550</id>
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                <summary type="html"><![CDATA[Landkreis Neu-Ulm startet Aktion zur Unterstützung der heimischen Wirtschaft, Gastronomie, Hotellerie]]></summary>
            
            <published>2020-08-12T10:15:04+02:00</published>
            <updated>2020-08-12T10:15:04+02:00</updated>
            
                <category term="Gemeinde Osterberg"/>
            
            
                <content type="html"><![CDATA[
                    
                        <p>Landkreis Neu-Ulm startet Aktion zur Unterstützung der heimischen Wirtschaft, Gastronomie, Hotellerie</p>
                    
                    
                        <p>Sonne genießen an der Iller, wunderbar Wandern oder Radfahren, ins kühle Wasser tauchen bei Senden oder in einem der vielen Seen in unserem Landkreis. Wer Entspannung sucht, braucht nicht unbedingt in den Flieger zu steigen. Denn die Urlaubsplanungen für die Sommerferien sind aufgrund der Corona-Pandemie in diesem Jahr erschwert. Doch auf Erholung braucht deshalb niemand zu verzichten. Alle, die sich gegen einen Auslandsurlaub entschieden haben, möchte der Landkreis Neu-Ulm unterstützen und ermutigen. Ladet Eure Familie, Freunde und Bekannte ein, den Landkreis zu besuchen und zu erkunden. Zeigt Ihnen Euren Lieblingsbiergarten, besucht das Museum, geht Shoppen oder vieles mehr. Denn: Auch im Landkreis Neu-Ulm lässt es sich hervorragend Urlaub machen! Deshalb starten wir die Aktion „Unsere Heimat – Dein Tipp!“</p>
<p>Von Badeseen über Museen, bis hin zu tollen Übernachtungsmöglichkeiten, Ausflugslokalen und schönen Radwegen hat der Landkreis Neu-Ulm ein großartiges und vielfältiges Freizeitangebot zu bieten. Einen Überblick bietet die Tourismushomepage des Landkreises unter <a href="https://www.landkreis.neu-ulm-tourismus.de/">https://www.landkreis.neu-ulm-tourismus.de/</a>. Tipps hieraus wollen wir unter dem Motto „Unsere Heimat – Dein Tipp“&nbsp; auch auf unserer Facebook-Seite unter <a href="https://www.facebook.com/unserlandkreisneuulm">https://www.facebook.com/unserlandkreisneuulm</a> veröffentlichen – und erhoffen uns dort weitere Anregungen oder Erfahrungsberichte unserer Userinnen und User.</p>
<p>Wir wollen damit allen Daheimgebliebenen Tipps geben und zu Aktivitäten ermutigen – zugleich wollen wir auf die tollen Angebote unserer heimischen Wirtschaft und Gastronomie sowie die Übernachtungsmöglichkeiten vor Ort aufmerksam machen, die in diesen schweren Zeiten unser aller Unterstützung verdient haben.</p>
<p>Auf diese Weise können wir alle einen Beitrag dazu leisten, unseren Landkreis zu stärken und haben gleichzeitig die Chance, unsere Heimat von ihrer schönsten Seite kennenzulernen!</p>
<p><strong>Bild</strong>: Im Landkreis Neu-Ulm gibt es zahlreiche Badeseen, die ein Anziehungspunkt sind. Wie zum Beispiel bei Elchingen. Foto Octonauten UG</p>
                    
                    
                        <img src="https://www.osterberg-weiler.de//fileadmin/_processed_/5/6/csm_LRA_NU__Unsere_Heimat_81d78662e6.jpg" alt=""/>
                    
                ]]></content>
            
        </entry>
    
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            <title type="html"><![CDATA[Regionale e-Vergabe-Plattform]]></title>
            <id>https://www.osterberg-weiler.de/nachrichten/artikel/regionale-e-vergabe-plattform-459</id>
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                <summary type="html"><![CDATA[Unter dem Dach der Innovationsregion Ulm gibt es eine regionale e-Vergabe-Plattform, in der z.B. Handwerksbetriebe nach EU-Ausschreibungen regionaler Institutionen und Kommunen suchen können. Beteiligt sind u.a. der Landkreis Neu-Ulm, die Städte Illertissen, Neu-Ulm, Senden, Vöhringen und Weißenhorn, die Gemeinde Elchingen und die Verwaltungsgemeinschaft Altenstadt. ]]></summary>
            
            <published>2020-01-14T09:59:00+01:00</published>
            <updated>2020-01-14T09:59:00+01:00</updated>
            
                <category term="Gemeinde Osterberg"/>
            
            
        </entry>
    
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            <title type="html"><![CDATA[Leitfaden für Vereine]]></title>
            <id>https://www.osterberg-weiler.de/nachrichten/artikel/leitfaden-fuer-vereine</id>
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                <summary type="html"><![CDATA[Broschüre für Vereinsfeiern der Bayerischen Staatskanzlei ]]></summary>
            
            <published>2020-01-01T00:00:00+01:00</published>
            <updated>2020-01-01T00:00:00+01:00</updated>
            
                <category term="Verwaltungsgemeinschaft"/>
            
            
                <content type="html"><![CDATA[
                    
                        <p>Broschüre für Vereinsfeiern der Bayerischen Staatskanzlei </p>
                    
                    
                        <p>Eine Vereinsfeier zu organisieren ist sicherlich eine Menge Arbeit. Was man alles beachten muss, von der Genehmigung, über den Jugendschutz bis Regeln für die Tombola, das hat die Staatskanzlei jetzt in einem neuen praxisorientierten Leitfaden zusammengefasst.</p>
<p>Der neue Leitfaden will den Vereinen das Feiern nicht erschweren, sondern – ganz im Gegenteil - erleichtern. Deshalb sind darin die wichtigsten Dinge leicht verständlich erklärt.&nbsp;</p>
                    
                    
                        <img src="https://www.osterberg-weiler.de//fileadmin/_processed_/1/5/csm_Leitfaden_fuer_Vereinsfeiern_Stand_2022_236b9393b7.png" alt=""/>
                    
                ]]></content>
            
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