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    <title type="html"><![CDATA[Nachrichten]]></title>
    
        <subtitle type="html"><![CDATA[Nachrichten aus der Gemeinde Osterberg]]></subtitle>
    
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    <updated>2026-04-17T08:12:19+02:00</updated>
    
        <rights>Gemeinde Osterberg</rights>
        <author>
            <name>Gemeinde Osterberg</name>
        </author>
    
    
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            <title type="html"><![CDATA[Pressemitteilung Agentur für Arbeit - Quereinstieg KiTa]]></title>
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            <updated>2026-03-31T13:37:55+02:00</updated>
            
                <category term="Verwaltungsgemeinschaft"/>
            
            
                <content type="html"><![CDATA[
                    
                        <p><strong>Quereinstieg&nbsp;KiTa&nbsp;–&nbsp;Deine&nbsp;Chance!</strong></p>

<p class="text-justify">Regina Wortmann, die Beauftragte für Chancengleichheit der Agentur für Arbeit Neu-Ulm, bietet zum Thema „Weiterbildung oder Quereinstieg in Kindertageseinrichtungen“ eine kostenlose Veranstaltung an.</p>
<p class="text-justify">&nbsp;</p>
<p class="text-justify">Sie findet am 27. April 2026 oder alternativ am 18. Mai 2026 jeweils von 09:00 bis 11:00 Uhr in der Agentur für Arbeit Neu-Ulm, Reuttierstr. 39 statt.&nbsp;</p>
<p class="text-justify">&nbsp;</p>
<p class="text-justify">Wer an einem Karrierewechsel interessiert ist oder sich beruflich im Bereich der frühkindlichen Bildung weiterentwickeln möchte, sollte das Angebot nutzen. Die Teilnehmenden erhalten umfassende Informationen über die vielfältigen Karrierechancen in der Kindertagesbetreuung. Insbesondere werden die verschiedenen Einstiegsmöglichkeiten, Voraussetzungen und die Dauer der entsprechenden Qualifizierungen, sowie die Fördermöglichkeiten der Agentur für Arbeit besprochen.</p>
<p class="text-justify">&nbsp;</p>
<p class="text-justify">Eine Anmeldung für die Veranstaltungen ist unter dem Link möglich:</p>
<p class="text-justify"><a href="https://eveeno.com/arbeitsplatz-kita-2026">https://eveeno.com/arbeitsplatz-kita-2026</a></p>
<p class="text-justify">&nbsp;</p>
<p class="text-justify"><strong>Referentin</strong>: Regina&nbsp;Wortmann, Beauftragte&nbsp;für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt der Agentur für Arbeit Neu-Ulm und Günzburg, Telefon: 0731 70799 444</p>
<p class="text-justify">&nbsp;</p>
                    
                    
                        <img src="https://www.osterberg-weiler.de//fileadmin/_processed_/4/b/csm_Veranstaltungsposter_Kita_NU_2026_3b7fcf1844.png" alt=""/>
                    
                ]]></content>
            
        </entry>
    
        <entry>
            <title type="html"><![CDATA[Stellenausschreibung stellvertretende/r Kämmerer/in (m/w/d) in Vollzeit]]></title>
            <id>https://www.osterberg-weiler.de/nachrichten/artikel/stellenausschreibung-stellvertretende-r-kaemmerer-in-m-w-d-in-vollzeit</id>
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            <updated>2026-03-26T08:00:00+01:00</updated>
            
                <category term="Verwaltungsgemeinschaft"/>
            
            
                <content type="html"><![CDATA[
                    
                        <p>Die Verwaltungsgemeinschaft Altenstadt / Iller sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n</p>
<p class="text-center"><br /><strong>stellvertretende/n Kämmerer/in (m/w/d) in Vollzeit</strong></p>
<p><br /><u>Ihre Aufgaben</u>:<br />• Sie sind zuständig für das Finanz- und Haushaltswesen (Aufstellung, Überwachung und Vollzug der kameralen Haushalts- und Finanzplanungen, Mitwirkung bei der Erstellung der Jahresrechnungen, Anfertigung der Rechenschaftsberichte)<br />• Sie erstellen Finanzstatistiken.<br />• Sie bearbeiten das Anordnungswesen.<br />• Sie wirken bei steuerlichen Angelegenheiten insbesondere bei der Umsetzung des §2b Umsatzsteuergesetz mit.<br />&nbsp;</p>
<p>Organisatorische Änderungen behalten wir uns vor.<br />&nbsp;</p>
<p><u>Ihr Profil</u>:<br />• Sie haben ein abgeschlossenes Studium zum Dipl.-Verwaltungswirt (FH) (m/w/d) bzw. Bachelor of Arts (M. A.) – Public Management, einen Abschluss als Verwaltungsfachwirt (BL II) (m/w/d) oder einen vergleichbaren einschlägigen Abschluss.<br />• Sie bringen Fachkenntnisse und Berufserfahrung im kommunalen Finanzwesen mit.<br />• Sie haben ein sicheres und freundliches Auftreten.<br />• Sie zeichnen sich durch Eigeninitiative, Teamfähigkeit und eine eigenverantwortliche Arbeitsweise aus.<br />• Sie haben Bereitschaft zur Teilnahme an Sitzungen außerhalb der regulären Arbeitszeiten.<br />&nbsp;</p>
<p><u>Unser Angebot</u>:<br />• Arbeitszeit geregelt durch Gleitzeit<br />• Freiraum für selbständiges Arbeiten<br />• Eingruppierung entsprechend den Bestimmungen des Tarifvertrags (TVöD) bzw. BayBesG bis Entgeltgruppe EG 9c TVöD bzw. A 10 BayBesG (abhängig von der jeweiligen Qualifikation)<br />• fachbezogene Weiterbildungsmöglichkeiten<br />• die im öffentlichen Dienst üblichen Leistungen (Jahressonderzahlung, leistungsorientierte Bezahlung und Altersvorsorge bei der bayer. Zusatzversorgungskasse)<br />• Firmenfitness in Kooperation mit EGYM Wellpass<br />• kostenfreie Mitarbeiterparkplätze<br />• Möglichkeit zum Bikeleasing<br />&nbsp;</p>
<p>Sie haben Interesse? Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung.<br />&nbsp;</p>
<p>Diese richten Sie bitte bis zum 26.04.2026 bevorzugt per E-Mail an bewerbungen@altenstadt-vg.de (Anhänge bitte in PDF-Format).<br />&nbsp;</p>
<p>Bewerbungen per Post werden ebenfalls akzeptiert, jedoch nicht zurückgesandt.<br />&nbsp;</p>
<p>Verwaltungsgemeinschaft Altenstadt<br />Personalabteilung<br />Hindenburgstraße 1<br />89281 Altenstadt<br />&nbsp;</p>
<p>Für nähere Auskünfte zum Aufgabengebiet steht Ihnen Frau Poeck (08337/721-22) gerne zur Verfügung. Personalrechtliche Fragen beantwortet Ihnen Frau Anwander (08337/721-30).<br />&nbsp;</p>
<figure class="table" style="width:100%;"><table><tbody><tr><td><p>Bei der VG Altenstadt haben Frauen, Männer und Diverse die gleichen beruflichen Chancen. Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen und Gleichgestellten berücksichtigen wir entsprechend den Zielen des Schwerbehindertenrechts.</p><p>Fahrtkosten für ein Bewerbungsgespräch werden nicht erstattet.</p><p>Aufgrund der Datenschutz-Grundverordnung vom 25.05.2018 weisen wir darauf hin, dass Ihre Daten aus den Bewerbungsunterlagen für die Dauer des Bewerbungsverfahrens gespeichert werden. Nähere Informationen unter nachfolgendem Link:</p><p><a href="https://www.altenstadt-vg.de/jobs-und-karriere/datenschutzhinweise/datenschutzhinweise">Altenstadt: Datenschutzhinweise</a></p></td></tr></tbody></table></figure>
                    
                    
                        <img src="https://www.osterberg-weiler.de//fileadmin/Dateien/Allgemein/Stellenanzeigen/Bilder/Finanzverwaltung.jpg" alt=""/>
                    
                ]]></content>
            
        </entry>
    
        <entry>
            <title type="html"><![CDATA[Pressemitteilung AWB: Neue Abfall-App]]></title>
            <id>https://www.osterberg-weiler.de/nachrichten/artikel/pressemitteilung-awb-neue-abfall-app</id>
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            <updated>2026-03-16T09:51:00+01:00</updated>
            
                <category term="Verwaltungsgemeinschaft"/>
            
            
                <content type="html"><![CDATA[
                    
                        <p>Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Neu-Ulm startet digitale Service-Offensive – Neue Abfall-App und Bürgerportal erleichtern Kontakt und Auftragsabwicklung</p>
<p><br />Der Abfallwirtschaftsbetrieb (AWB) des Landkreises Neu-Ulm bietet Bürgerinnen und Bürgern ab sofort noch schnellere und einfachere Servicewege.</p>
<p><br />Mit der neuen „AWB Abfallapp“ sowie einem digitalen Bürgerportal auf der Homepage stehen zahlreiche Funktionen rund um Müllentsorgung, Termine und Serviceanfragen digital zur Verfügung.<br />&nbsp;</p>
<p>Über die App und das Portal können unter anderem Sperrmüllabholungen beauftragt, Tonnengrößen geändert oder persönliche Daten aktualisiert werden. Außerdem bietet ein integrierter Abfuhrkalender eine Übersicht über alle Müllabfuhrtermine am eigenen Wohnort – inklusive automatischer Erinnerungsfunktion. Zusätzliche Informationen zur Mülltrennung, zum Recycling sowie zu weiteren Angeboten des AWB runden den digitalen Service ab, der Stück für Stück erweitert werden soll.</p>
<p><br />„Mit unserer App und dem neuen Bürgerportal schaffen wir für die Menschen im Landkreis Neu-Ulm einen einfachen, schnellen und zeitgemäßen Zugang zu allen wichtigen Dienstleistungen des AWB“, sagt Thomas Moritz, Werkleiter des AWB. „Damit reduzieren wir Wege, erleichtern die Kommunikation und machen unsere Dienstleistungen transparenter.“</p>
<p><br />Das Bürgerportal ist direkt über die Startseite des AWB erreichbar:<br /><a href="https://buerger-portal-neuulmlandkreis.azurewebsites.net/">https://buerger-portal-neuulmlandkreis.azurewebsites.net/</a></p>
<p><br />Die App „AWB Abfallapp“ steht ab sofort zum kostenlosen Download bereit:<br />&nbsp;</p>
<p>Apple App Store / Google Play Store<br />&nbsp;</p>
<p>Nach einer kurzen Registrierung können Kundinnen und Kunden sämtliche Aufträge und Änderungen<br />komfortabel digital auslösen.</p>
                    
                    
                        <img src="https://www.osterberg-weiler.de//fileadmin/_processed_/a/7/csm_AppScreenshot1_e62cf2f818.png" alt=""/>
                    
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        </entry>
    
        <entry>
            <title type="html"><![CDATA[Wahlergebnisse der Kommunalwahl 2026]]></title>
            <id>https://www.osterberg-weiler.de/nachrichten/artikel/wahlergebnisse-der-kommunalwahl-2026</id>
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            <updated>2026-03-08T00:00:00+01:00</updated>
            
                <category term="Gemeinde Osterberg"/>
            
            
                <content type="html"><![CDATA[
                    
                        <p><a href="t3://page?uid=2392#3404">Hier gelangen Sie zu den Wahlergebnissen der Kommunalwahl 2026</a></p>
                    
                    
                        <img src="https://www.osterberg-weiler.de//fileadmin/_processed_/e/5/csm_Bundestagswahl_9475c6a717.jpg" alt=""/>
                    
                ]]></content>
            
        </entry>
    
        <entry>
            <title type="html"><![CDATA[Mikrozensus 2026 startet: 130 000 Bürgerinnen und Bürger werden befragt]]></title>
            <id>https://www.osterberg-weiler.de/nachrichten/artikel/mikrozensus-2026-startet-130-000-buergerinnen-und-buerger-werden-befragt</id>
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            <updated>2026-01-13T08:00:00+01:00</updated>
            
                <category term="Verwaltungsgemeinschaft"/>
            
            
                <content type="html"><![CDATA[
                    
                        <p><strong>Mikrozensus liefert wichtige Daten zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Bevölkerung&nbsp;</strong></p>
<p><strong>Jedes Jahr wird in Bayern – wie im gesamten Bundesgebiet – der Mikrozensus durchgeführt. Diese Haushaltsbefragung ermittelt Daten zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Bevölkerung. Bundesweit sind ein Prozent der Bevölkerung und damit in Bayern rund 130 000 Personen auskunftspflichtig. Mit ihrer Teilnahme tragen die Befragten dazu bei, dass politische Entscheidungen faktenbasiert getroffen werden können. Die Befragung erfolgt als Telefoninterview oder Online-Befragung.</strong></p>

<p>Fürth. Der Mikrozensus ist die größte jährliche Haushaltsbefragung in Deutschland. Im Rahmen dieser Erhebung geben in Bayern jedes Jahr rund 130 000 Personen in etwa 65 000 Haushalten stellvertretend für alle Bürgerinnen und Bürger des Freistaats Aus-kunft zu ihren Arbeits- und Lebensbedingungen. Damit tragen die befragten Personen dazu bei, die wirtschaftliche und soziale Lage der Haushalte zu verstehen und die Lebensbedingungen der Bevölkerung zu verbessern. Nur durch verlässliche, qualitativ hochwertige Daten können politische Entscheidungen zum Beispiel zur Bekämpfung von Armut, zur Förderung von Kinderbetreuung oder zur Unterstützung von Rentnerinnen und Rentnern faktenbasiert und zielgerichtet getroffen werden.</p>

<p><strong>Wer muss teilnehmen und wie läuft die Mikrozensuserhebung ab?</strong><br />Die Auswahl der zu befragenden Haushalte erfolgt nach einem mathematisch-statistischen Zufallsverfahren, das zunächst Gebäude- bzw. Gebäudeteile für die Teilnahme am Mikrozensus auswählt. Befragt werden die Bewohnerinnen und Bewohner dieser Gebäude. Ehrenamtliche Erhebungsbeauftragte konkretisieren dazu die Stichprobe über die Klingelschilder. Dabei können sie sich als Erhebungsbeauftragte des Bayerischen Landesamts für Statistik ausweisen.&nbsp;</p>
<p>Anschließend werden die ausgewählten Haushalte vom Landesamt für Statistik schriftlich zur Teilnahme am Mikrozensus aufgefordert. Mit dem Schreiben werden die Haushalte ausführlich über die Erhebung informiert. Die Fragen des Mikrozensus können entweder im Rahmen eines Telefoninterviews oder einer Online-Befragung beantwortet werden. Für die Telefoninterviews sind bayernweit etwa 130 Erhebungsbeauftragte im Einsatz, die sorgfältig ausgewählt und für die Durchführung der Interviews umfassend geschult wurden. Die Befragungen finden ganzjährig von Januar bis Dezember statt.</p>

<p><strong>Es besteht Auskunftspflicht</strong><br />Fundierte Entscheidungen kann die Politik nur auf Basis verlässlicher und repräsentativer Ergebnisse treffen. Um dies zu gewährleisten, besteht nach dem Mikrozensusgesetz Auskunftspflicht. Alle Angaben werden streng vertraulich behandelt und ausschließlich für statistische Zwecke verwendet. Dabei werden die Ergebnisse in aggregierter Form veröffentlicht, so dass kein Rückschluss auf einzelne Personen möglich ist.</p>

<p><strong>Hinweise:</strong><br /><strong>Was unterscheidet den Mikrozensus vom Zensus?</strong><br />Zu beachten ist, dass es sich bei Zensus und Mikrozensus um zwei voneinander unabhängige Erhebungen handelt:</p>
<p>Der Zensus ist die größte amtliche Statistik Deutschlands und findet als eine Art Großinventur der Gesellschaft alle 10 Jahre statt. Diese Erhebung dient der Ermittlung der amtlichen Einwohnerzahl. In der Personenbefragung des Zensus 2022 wurden ca. 13 Prozent der Bevölkerung zu demografischen Merkmalen befragt. Zusätzlich wurden in der Gebäude- und Wohnungszählung als Vollerhebung Merkmale wie Wohnfläche, Heizungsart, Ausstattung und Kaltmiete für alle Wohngebäude und Wohnungen in Bayern erhoben.</p>
<p>Der Mikrozensus findet im Unterschied zum Zensus jährlich statt. Mit einem Prozent der Bevölkerung werden deutlich weniger Personen befragt. Im Mittelpunkt stehen hier Daten zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Bevölkerung sowie deren Entwicklung. Auskunftspflicht besteht für beide Erhebungen.</p>

<p><strong>Weitere Informationen:</strong><br />Hier erhalten Sie ausführliche Informationen zum&nbsp;<a href="https://www.statistik.bayern.de/statistik/gebiet_bevoelkerung/mikrozensus/index.html">Mikrozensus</a>.<br /><br />Zusätzlich informiert ein&nbsp;<a href="https://statistik.bayern.de/mam/statistik/gebiet_bevoelkerung/mikrozensus/v3-statistischesbundesamt-mikrozensus-de-ut.mp4">Erklärvideo</a> über den Mikrozensus, warum er durchgeführt wird, wie die Haushalte zufällig ausgewählt werden, warum sie mitmachen müssen und was mit ihren Antworten passiert.</p>
                    
                    
                        <img src="https://www.osterberg-weiler.de//fileadmin/_processed_/7/5/csm_Logo_Bayersiches_Landesamt_f%C3%BCr_Statistik_37111c7159.png" alt=""/>
                    
                ]]></content>
            
        </entry>
    
        <entry>
            <title type="html"><![CDATA[Pressemitteilung: Auslieferung der neuen Abfallbehälter verzögert sich teilweise]]></title>
            <id>https://www.osterberg-weiler.de/nachrichten/artikel/pressemitteilung-auslieferung-der-neuen-abfallbehaelter-verzoegert-sich-teilweise</id>
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            <updated>2025-12-22T08:19:53+01:00</updated>
            
                <category term="Verwaltungsgemeinschaft"/>
            
            
                <content type="html"><![CDATA[
                    
                        <p>Pressemitteilung</p>
<h2><br>Auslieferung der neuen Abfallbehälter verzögert sich teilweise</h2>
<p><br />Aufgrund von Problemen des Herstellers bei der Behälterproduktion, gelingt es dem Abfallwirtschaftsbetrieb (AWB) leider nicht, allen Grundstückseigentümern, die vor dem 19.10.2025 ihre neuen Müllbehälter bestellt hatten, ihre Restmüll- bzw. Biotonnen noch im Jahr 2025 auszuliefern.<br />&nbsp;</p>
<p>Ziel des AWB ist es, diese noch nicht ausgelieferten Müllbehälter bis spätestens Mitte Januar 2026 bei den Grundstückseigentümern auszuliefern.<br />Die Müllbehälter, die nach dem 19.10.2025 bestellt wurden, sowie die Behälter, die noch ausgewechselt werden sollen, werden dann im Anschluss ausgeliefert bzw. getauscht. Derzeit gehen wir davon aus, dass diese Behälter bei den Grundstückseigentümern bis spätestens Mitte Februar 2026 ausgeliefert werden.<br />&nbsp;</p>
<p>Wir bitten alle Betroffenen, die entstehenden Unannehmlichkeiten zu entschuldigen. <strong>Allen Grundstückseigentümern, die zu Beginn des Jahres 2026 leider noch keine neuen AWBRestmüll- oder Biotonnen nutzen können, steht in der Übergangszeit der schwarze AWBMehrbedarfssack zur Verfügung, dieser fasst 70 Liter. Der Mehrbedarfssack kostet 8,00 EUR/Stück</strong> und kann beim Müllheizkraftwerk Weißenhorn oder im Entsorgungs- und Wertstoffzentrum Weißenhorn erworben werden.&nbsp;</p>
<p>Außerdem wird er in folgenden Rathäusern verkauft: Altenstadt, Buch, Holzheim, Illertissen, Kellmünz a. d. Iller, Oberroth, Osterberg, Pfaffenhofen a. d. Roth und Weißenhorn. Eine weitere Möglichkeit ist eine Bestellung direkt beim Kundendienst des AWB. Die Kontaktdaten finden Sie unten.<br />&nbsp;</p>
<p>Gegen Vorlage des Kaufbelegs verrechnet der AWB mit dem Gebührenbescheid 2026 den Erwerb von bis zu 3 Mehrbedarfssäcken mit dem Grundstückseigentümern, die ihre Behälterbestellung bereits vor dem 19.10.2025 abgegeben haben.<br />Für die Grundstückseigentümer, die nach dem 19.10.2025 oder gar nicht bestellt haben, gilt diese Verrechnung der Gebühren nicht.<br />&nbsp;</p>
<p>Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der<br />AWB-Homepage unter: www.awb-neu-ulm.de.<br />&nbsp;</p>
<p>Eine telefonische Beratung gibt es über die Hotline<br />des AWB-Kundendienstes unter 07309/878-1700<br />(Mo.–Do.: 8–12 Uhr und 13–16 Uhr, Fr.: 8–12 Uhr)<br />oder Kundenservice@awb-neu-ulm.de.</p>
                    
                    
                        <img src="https://www.osterberg-weiler.de//fileadmin/_processed_/2/7/csm_Restmuelltonne_b3f3ca6c8b.jpg" alt=""/>
                    
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        </entry>
    
        <entry>
            <title type="html"><![CDATA[Pressemitteilung: Verteilung und Nutzung der neuen Abfallbehälter sowie zur Abholung der alten Abfallbehältnisse]]></title>
            <id>https://www.osterberg-weiler.de/nachrichten/artikel/pressemitteilung-verteilung-und-nutzung-der-neuen-abfallbehaelter-sowie-zur-abholung-der-alten-abfallbehaeltnisse</id>
            <link rel="alternate" href="https://www.osterberg-weiler.de/nachrichten/artikel/pressemitteilung-verteilung-und-nutzung-der-neuen-abfallbehaelter-sowie-zur-abholung-der-alten-abfallbehaeltnisse" hreflang="de" title="https://www.osterberg-weiler.de/nachrichten/artikel/pressemitteilung-verteilung-und-nutzung-der-neuen-abfallbehaelter-sowie-zur-abholung-der-alten-abfallbehaeltnisse"/>
            
            <updated>2025-11-07T08:17:26+01:00</updated>
            
                <category term="Verwaltungsgemeinschaft"/>
            
            
                <content type="html"><![CDATA[
                    
                        <p class="text-justify">Pressemitteilung des Abfall-Wirtschaftsbetrieb des Landkreises Neu-Ulm</p>
<p class="text-justify"><strong>zur Verteilung und Nutzung der neuen Abfallbehälter sowie zur Abholung der alten Abfallbehältnisse</strong></p>
<p class="text-justify">&nbsp;</p>
<p class="text-justify">Die neuen Abfallbehältnisse werden ab der KW 46 ausgeliefert. Jede Grundstückseigentümerin bzw. jeder Grundstückseigentümer wird postalisch über die genaue Kalenderwoche der Lieferung informiert. Eine Anwesenheit vor Ort und eine persönliche Entgegennahme der neuen Abfallbehälter ist nicht notwendig. Die neuen Abfallbehältnisse werden am Grundstück abgestellt und können somit jederzeit nach Gestellung der Abfallbehälter auf das Grundstück geholt werden.</p>
<p class="text-justify">Damit auch jeder seine neuen Abfallbehältnisse erkennen kann, befindet sich auf der rechten Seite des Tonnenrumpfes und auf dem Deckel ein Behälter-Etikett. Dieses Etikett enthält Informationen wie zum Beispiel:</p>
<ul><li data-list-item-id="eac4815c7eaffabfa7e3bfd9f57d264d1"><p class="text-justify">die Behälternummer,</p></li><li data-list-item-id="e53b80f9fd8f84825e2067cc5669e092e"><p class="text-justify">die Adresse wo er Behälter hingehört,</p></li><li data-list-item-id="e691d786972562916ba4e74c8f6bc3519"><p class="text-justify">den Behältertyp (z. B. Restmüll, Bioabfall) sowie</p></li><li data-list-item-id="e316e0603f9c5f0fe8cde3447113e2909"><p class="text-justify">den Namen des Bestellers (nur auf dem Deckel)</p></li></ul>
<p class="text-justify">Daher bitten wir vor dem Einholen des Behälters anhand des Etiketts zu prüfen, ob der Behälter Ihrer Adresse zugeordnet ist. So wird zusätzlich sichergestellt, dass jeder seinen richtigen Behälter bekommt.</p>
<p class="text-justify">&nbsp;</p>
<p class="text-justify"><strong>Wie erfolgt die Abholung der alten Abfallbehälter</strong>:</p>
<p class="text-justify">In allen Kommunen außer in der VG-Buch (Buch, Oberroth, Unterroth) erfolgt die Abholung der alten Abfallbehältnisse ab dem Tag der letzten Leerung im Jahr 2025. Der Behälter kann somit einfach zum Leeren bereitgestellt werden, dieser wird durch den aktuellen Entsorger geleert und direkt von diesem im Anschluss mitgenommen.</p>
<p class="text-justify">In der VG-Buch (Buch, Oberroth und Unterroth) werden die alten Abfallbehälter im Januar 2026 eingesammelt. Über den genauen Termin werden die Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer vorab informiert.</p>
<p class="text-justify">&nbsp;</p>
<p class="text-justify">Die Bürgerinnen und Bürger in den Kommunen Illertissen, Weißenhorn, Roggenburg, Holzheim Pfaffenhofen a. d. Roth, Altenstadt, Kellmünz und Osterberg können nach Erhalt des neuen Abfallbehälter ihren alten Abfallbehälter selbstständig an einer der folgenden Sammelstelle innerhalb der Öffnungszeiten abgeben:</p>
<p class="text-justify">Wertstoffhöfe in Roggenburg, Pfaffenhofen, Weißenhorn, Illertissen, Altenstadt und am EWW in Weißenhorn.</p>
<p class="text-justify">Die Abfallbehälter sind bei der Selbstanlieferung an den oben genannten Sammelstellen und bei der Abholung restentleert abzugeben bzw. bereit zu stellen. Behälterschlösser oder andere Anbringungen (Vorhängeschloss usw.), welche sich im Eigentum des Bürgers befinden, sind vor der Abgabe oder der Abholung des alten Abfallbehälters zu entfernen.</p>
<p class="text-justify">&nbsp;</p>
<p class="text-justify">Die neuen Abfallbehälter für Restabfall können nach der Rückgabe des alten Abfallbehälters bei den folgenden Kommunen: Illertissen, Weißenhorn, Roggenburg, Holzheim Pfaffenhofen a. d. Roth, Altenstadt, Kellmünz und Osterberg ab der Auslieferung genutzt werden. Die Biotonne kann erst ab dem 01.01.2026 genutzt werden, ausgenommen die Stadt Illertissen, hier ist ab der Auslieferung der neuen Biotonne auch deren Nutzung möglich.</p>
<p class="text-justify">Auf dem Deckel der Restabfalltonne und dem Deckel der Biotonne (außer auf dem Biofilterdeckel) befinden sich Informationen was alles in die entsprechenden Behälter eingeworfen werden darf.</p>
<p class="text-justify">&nbsp;</p>
<p class="text-justify">Weitere Informationen hierzu finden Sie auch auf der AWB-Homepage unter: www.awb-neu-ulm.de<strong>.&nbsp;</strong>Eine telefonische Beratung gibt es über die Hotline des AWB-Kundendienstes unter 07309/878-1700 oder direkt über die Hotline der Abfallberatung des AWB unter 07309/878-1800 (Mo.–Do.: 8–12 Uhr und 13–16 Uhr, Fr.: 8–12 Uhr).</p>
                    
                    
                        <img src="https://www.osterberg-weiler.de//fileadmin/_processed_/2/7/csm_Restmuelltonne_b3f3ca6c8b.jpg" alt=""/>
                    
                ]]></content>
            
        </entry>
    
        <entry>
            <title type="html"><![CDATA[Pressemitteilung zur Abfallrückübertragung]]></title>
            <id>https://www.osterberg-weiler.de/nachrichten/artikel/pressemitteilung-zur-abfallrueckuebertragung</id>
            <link rel="alternate" href="https://www.osterberg-weiler.de/nachrichten/artikel/pressemitteilung-zur-abfallrueckuebertragung" hreflang="de" title="https://www.osterberg-weiler.de/nachrichten/artikel/pressemitteilung-zur-abfallrueckuebertragung"/>
            
                <summary type="html"><![CDATA[Bürger erhalten eine neue Mülltonnen-Bedarfsabfrage]]></summary>
            
            <updated>2025-08-06T10:17:41+02:00</updated>
            
                <category term="Verwaltungsgemeinschaft"/>
            
            
                <content type="html"><![CDATA[
                    
                        <p><i>Pressemitteilung des Landkreis Neu-Ulm und des Abfallwirtschaftsbetriebs vom 25.07.2025</i></p>

<p class="text-justify"><i><strong>Abfallwirtschaftsbetrieb informiert über geändertes Gebührensystem und bittet um zeitnahe Rücksendung des Tonnenbedarfs</strong></i></p>
<p class="text-justify">Alle Bürgerinnen und Bürger der Gemeinden, für die der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Neu-Ulm (AWB) ab 2026 die Abfallentsorgung übernimmt, bekommen noch einmal Post. Ab Montag, 28. Juli 2025, werden die neuen Bedarfsabfragen versendet. Dies ist notwendig, weil sich der zuständige Kreistagsausschuss nochmals intensiv mit dem neuen System befasst und Änderungen in der Gebührensatzung beschlossen hat. Alle bisher gespeicherten Daten aus der ersten Abfrage wurden gelöscht und alle Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, ihren Tonnenbedarf zeitnah zu melden.</p>
<p class="text-justify">Mit der Bedarfsabfrage informiert der AWB über die anstehenden Änderungen zum 1. Januar 2026 und fragt ab, welche Abfalltonnen die Grundstückseigentümerinnen und&nbsp;<br />-eigentümer künftig nutzen möchten. Mit dem mitgesendeten Formular oder online können die gewünschten Größen für die Restmülltonne und die Biomülltonne bestellt werden. Die Rückmeldung sollte möglichst zeitnah - innerhalb von 14 Tagen – nach Erhalt des Schreibens erfolgen.&nbsp;</p>
<p class="text-justify">Der AWB empfiehlt, sorgfältig zu prüfen, welche Tonnengröße für welches Grundstück sinnvoll ist. Eine größere Mülltonne mit weniger Leerungen kann unter Umständen günstiger sein, als eine kleinere Mülltonne mit häufigen Leerungen, das hängt vom individuellen Entsorgungsverhalten ab. Für Grundstücke mit einem sehr geringen Abfallaufkommen kann es gegebenenfalls auch sinnvoll sein, eine Behältergemeinschaft mit seinem Nachbarn zu bilden. Das neue Abfallsystem bezieht sich nur auf die Restmüll- und die Biotonne – bei Papiertonne und Gelber Tonne bzw. Gelbem Sack ändert sich nichts.</p>
<p class="text-justify">Weitere Informationen über die angebotenen Abfalltonnen und das neue Gebührensystem, die häufigsten Fragen und Antworten (FAQs) sowie einen Gebührenrechner, mithilfe dessen der individuelle Bedarf berechnet werden kann, gibt es im Internet unter:&nbsp;<a href="http://www.awb-neu-ulm.de/rueckuebertragung-1">www.awb-neu-ulm.de\rueckuebertragung-1</a>.<strong>&nbsp;</strong>Eine telefonische Beratung gibt es über die Hotline des AWB unter 07309/878-1700 (Mo.–Do.: 8–12 Uhr und 13–16 Uhr, Fr.: 8–12 Uhr)</p>
<p class="text-justify">Folgende Kommunen haben sich für eine Rückübertragung abfallwirtschaftlicher Aufgaben an den Landkreis entschieden: Altenstadt, Buch, Holzheim, Illertissen, Kellmünz, Oberroth, Unterroth, Osterberg, Pfaffenhofen, Roggenburg und Weißenhorn</p>
                    
                    
                        <img src="https://www.osterberg-weiler.de//fileadmin/_processed_/8/5/csm_Muelltonne_438bc0e56b.jpg" alt=""/>
                    
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        </entry>
    
        <entry>
            <title type="html"><![CDATA[Beantragung von Personalausweisen und Reisepässen]]></title>
            <id>https://www.osterberg-weiler.de/nachrichten/artikel/beantragung-von-personalausweisen-und-reisepaessen-1239</id>
            <link rel="alternate" href="https://www.osterberg-weiler.de/nachrichten/artikel/beantragung-von-personalausweisen-und-reisepaessen-1239" hreflang="de" title="https://www.osterberg-weiler.de/nachrichten/artikel/beantragung-von-personalausweisen-und-reisepaessen-1239"/>
            
                <summary type="html"><![CDATA[Urlaubszeit – Reisezeit ]]></summary>
            
            <updated>2025-06-06T08:00:00+02:00</updated>
            
                <category term="Verwaltungsgemeinschaft"/>
            
            
                <content type="html"><![CDATA[
                    
                        <p><strong>Urlaubszeit – Reisezeit </strong></p>
<p><strong>Beantragung von Personalausweisen und Reisepässen </strong></p>
<p>Die Mitarbeiterinnen des Passamtes der Verwaltungsgemeinschaft Altenstadt bitten Sie, vor Beginn der Reisezeit Ihren Personalausweis oder Reisepass rechtzeitig auf ihre Gültigkeit hin zu überprüfen.</p>
<p>Personalausweise und Reisepässe werden nicht mehr verlängert, sie müssen neu beantragt werden. Dazu ist die Vorlage eines <strong>aktuellen, biometrischen Passbildes</strong> notwendig. Die Fotografen kennen die Vorschriften und werden von Ihnen ein geeignetes Bild machen. Bei Personalausweisen und Reisepässen ist zudem ein <strong>Fingerabdruck-Scan</strong> notwendig.</p>
<p class="MsoNoSpacing">&nbsp;</p>
<p class="MsoNoSpacing">Aufgrund europäischer Vorgaben müssen seit dem 26.&nbsp;Juni&nbsp;2012 <strong>alle Kinder</strong> bei Reisen ins Ausland über <strong>ein eigenes Reisedokument</strong> verfügen. Kindereinträge im Reisepass der Eltern sind seit diesem Zeitpunkt ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Für den Passinhaber selbst bleibt das Dokument uneingeschränkt gültig.</p>
<p>Der <strong>Kinder-Reisepass</strong> wurden zum 01.01.2024 abgeschafft. Die bereits ausgestellten Kinder-Reisepässe behalten allerdings bis zum Ablaufdatum Ihre Gültigkeit.</p>
<p>Für Kinder, jeglichen Alters, kann ein Reisepass oder Personalausweis beantrag und ausgestellt werden. Diese Dokumente haben eine Gültigkeit von 6 Jahren. Die Gebühren belaufen sich auf 37,50 € für einen Reisepass und 22,80 € für einen Personalausweis.</p>
<p>Zur Beantragung eines Reispasses oder Personalausweises für <strong>Kinder</strong> ist folgendes zu beachten:</p>
<p>Es muss eine Zustimmungserklärung der/des Sorgeberechtigten vorliegen. Bei alleinigem Sorgerecht muss die Sorgeerklärung ebenfalls vorgelegt werden.</p>
<p>Ab dem 6. Lebensjahr muss das Kinder die Fingerabdrücke abgeben und ab dem 10. Lebensjahr muss das Kind eine Unterschrift leisten.</p>
<p>Ein <strong>Reisepass</strong> kostet bis zum 24.&nbsp;Lebensjahr 37,50&nbsp;€ und gilt sechs Jahre; ab dem 24.&nbsp;Lebensjahr gilt der Reisepass zehn Jahre und kostet 70,00&nbsp;€.</p>
<p>Ein <strong>Personalausweis</strong> kostet bis zum 24.&nbsp;Lebensjahr 22,80&nbsp;€ und ist sechs Jahre gültig; ab dem 24.&nbsp;Lebensjahr gilt der Ausweis zehn Jahre und kostet 37,00&nbsp;€.</p>
<p>Die entsprechende Gebühr ist jeweils <strong>bei der Antragstellung&nbsp;</strong>zu entrichten. Die Bearbeitungszeit für Reisepässe liegt in der Regel bei 4 - 6 Wochen für Personalausweise bei 2 - 3 Wochen.</p>
<p>Grundsätzlich muss bei der Erstbeantragung eines Ausweisdokuments eine Geburtsurkunde vorgelegt werden.</p>
                    
                    
                        <img src="https://www.osterberg-weiler.de//fileadmin/Bilder/allgemeine_Bilder/Urlaub_Reisepass.jpg" alt=""/>
                    
                ]]></content>
            
        </entry>
    
        <entry>
            <title type="html"><![CDATA[Info zu Wespen, Bienen und Hornissen]]></title>
            <id>https://www.osterberg-weiler.de/nachrichten/artikel/info-zu-wespen-bienen-und-hornissen-1291</id>
            <link rel="alternate" href="https://www.osterberg-weiler.de/nachrichten/artikel/info-zu-wespen-bienen-und-hornissen-1291" hreflang="de" title="https://www.osterberg-weiler.de/nachrichten/artikel/info-zu-wespen-bienen-und-hornissen-1291"/>
            
                <summary type="html"><![CDATA[Die Feuerwehren im Landkreis Neu-Ulm informieren]]></summary>
            
            <updated>2025-06-01T00:00:00+02:00</updated>
            
                <category term="Verwaltungsgemeinschaft"/>
            
            
                <content type="html"><![CDATA[
                    
                        <p><strong>Werte Mitbürgerinnen und Mitbürger,</strong></p>
<p>mit Beginn der wärmeren Jahreszeit gehen bei der Feuerwehr immer wieder Anfragen ein, in denen sich Bürgerinnen und Bürger wegen Wespen-, Hornissen- oder Hummelnestern und Wildbienen im Haus oder Garten hilfesuchend an uns wenden.</p>
<p><strong>Ein Tätigwerden der Feuerwehr ist in diesen Fällen jedoch nur unter besonderen Voraussetzungen möglich.</strong></p>
<p>Der Aufgabenbereich der Feuerwehr umfasst unter anderem die Technische Hilfe bei Unglücksfällen und sonstigen Notfällen, soweit die Hilfeleistung im öffentlichen Interesse liegt. Dies ist in der Regel dann der Fall, wenn Gefahr im Verzug ist oder technische Hilfsmittel oder Fachkenntnisse benötigt werden, die nur bei der Feuerwehr vorhanden sind.</p>
<p>Weiterhin ist erforderlich, dass die Hilfe nicht oder nicht in der notwendigen Eile durch Dritte geleistet werden kann und auch keine Selbsthilfe der Betroffenen möglich ist.</p>
<p><strong>Daher darf nach dem Bayerischen Feuerwehrgesetz die Beseitigung eines Wespen- oder Hornissennestes von der Feuerwehr als technische Hilfeleistung im öffentlichen Interesse nur vorgenommen werden, wenn folgende drei Voraussetzungen erfüllt sind:</strong></p>
<p><strong>1. Es liegt eine konkrete Gefahr in Verzug (Notfall) durch das Wespennest vor.</strong></p>
<p>Die Beurteilung, ob eine konkrete Gefahr (Notfall) vorliegt, ist im pflichtgemäßen Ermessen für den konkreten Einzelfall durch den Einsatzleiter der Feuerwehr zu treffen.</p>
<p><strong>2. Es kann nicht oder nicht in der notwendigen Schnelligkeit durch eine gewerbliche Schädlingsbekämpfungsfirma Hilfe geleistet werden.</strong></p>
<p>Für die Beseitigung von Wespennestern stehen die gewerblichen Schädlingsbekämpfungsfirmen zur Verfügung. Die entsprechenden Telefonnummern finden Sie im Internet oder Telefonbüchern.</p>
<p><strong>3. Selbsthilfe der Betroffenen ist nicht möglich.</strong></p>
<p>Wegen der Eigengefährdung bei der Beseitigung eines Wespennestes schließt sich die</p>
<p>Selbsthilfe der Betroffenen zunächst meist aus. Jedoch ist auch dann schon kein öffentliches Interesse mehr gegeben, wenn die Gefahr, die von einem Wespennest ausgeht, bereits durch Absperrmaßnahmen abgewendet ist und endgültig dann mit gewerblicher Hilfe eines Schädlingsbekämpfers beseitigt werden kann. Absperrmaßnahmen sind in vielen Fällen sehr wohl durch Selbsthilfe möglich.</p>
<p><strong>Wir machen darauf aufmerksam, dass für den Einsatz der Feuerwehr Kosten-ersatz gemäß Gemeindlicher Gebührenordnungen erhoben werden kann !</strong></p>
<p><strong><u>Artenschutz</u></strong></p>
<p>Wildbienen, Hummeln, Hornisse und einige Wespenarten zählen laut Bundesartenschutz-Verordnung (BArtSchV Anlage 1) zu den besonders geschützten Arten. Nach § 44 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ist es verboten, ihnen nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen, zu töten oder ihre Entwicklungsformen, Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtsstätten der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören.“ Wespen sind nach § 39 Bundesnaturschutzgesetz <strong>(</strong>BNatSchG) allgemein geschützt. Sie dürfen nicht unnötig beunruhigt, gefangen oder getötet werden. Die Lebensstätten dürfen nicht ohne vernünftigen Grund beeinträchtig oder zerstört werden.</p>
<p><strong>Maßnahmen an deren Nestern erfordern die Genehmigung durch die zuständige Naturschutzbehörde (Landratsamt Neu-Ulm).</strong></p>
<p>Sollte die Beseitigung eines Wespennestes unvermeidlich sein, so ist zunächst die umweltfreundlichere Methode der Umsetzung angezeigt.</p>
<p>Nur in wirklichen Notfällen (Nest in Wohnräumen, Kleinkinder oder Kranke im Raum oder bei den seltenen Fällen echter Wespenstichallergie), wenn eine Umsetzung technisch nicht möglich ist, sollte eine Vernichtung vorgenommen werden.</p>
<p>Von eigenen Vernichtungsversuchen ist dringend abzuraten!</p>
<p>Bitte beachten Sie, dass auch die oft als umweltverträglich bezeichneten modernen Insektizide bei Anwendung in Wohnräumen durchaus für Menschen negative gesundheitliche Wirkungen haben können.</p>
<p><strong>Sowohl für die Umsetzung als auch die Vernichtung ist die Feuerwehr </strong></p>
<p><strong>grundsätzlich nicht zuständig. Die Beseitigung eines Wespennestes ist eine Aufgabe für den Schädlingsbekämpfer!</strong></p>
<p><strong><u>Wissenswertes über Wespen und Hornissen</u></strong></p>
<p>Die Nester der in Staaten lebenden mitteleuropäischen Wespen, Hornissen und Hummeln sind immer einjährig. Im Spätsommer wachsen junge Königinnen und Männchen heran, die zum „Hochzeitsflug“ die Nester verlassen. Die Männchen sterben nach der Paarung, die Jungköniginnen suchen sich außerhalb des Nistbereichs geschützte Überwinterungsplätze.</p>
<p><strong>Die alte Königin und ihre Arbeiterinnen sterben im Herbst. Die verlassenen Nester können dann gefahrlos beseitigt werden. Sie werden auch im nächsten Jahr nicht mehr bezogen.</strong></p>
<p>Selbst in Wohngebäuden sollte daher geprüft werden, ob es bis zum Herbst möglich ist, den Rollladen nicht zu betätigen, wenn Wespen oder Hornissen im Rollladenkasten brüten, und eventuell das nächstgelegene Fenster mit Fliegengaze (in Baumärkten einschließlich selbstklebendem Klettband als Meterware erhältlich) zu verschließen, um ohne Belästigung lüften zu können.</p>
<p>Bei vorsichtiger Annäherung an die Nester und mit der Bereitschaft, innere Vorbehalte und Vorurteile zu überwinden, können sich hier interessante Beobachtungs-möglichkeiten bieten.</p>
<p>Ein Wespenvolk zählt etwa 1.000 Tiere. Ein Hornissenvolk kommt auf etwa 300 Tiere. Zum Vergleich: Ein Bienenvolk umfasst bis zu 50.000 Tiere.</p>
<p>Auch Wespen haben ihren festen Platz im Naturhaushalt! Sie sind außerordentlich fleißige Schädlingsbekämpfer: Ein Volk unserer größten Wespe, der Hornisse, benötigt z. B. zur Ernährung seiner Brut 7 – 12 kg Insekten in einem Sommer.</p>
<p>Viele Blütenpflanzen werden sogar von Wespen bestäubt. Die Bestäubung mancher Kulturpflanzen, wie die des als Viehfutter angebauten Rotklees, aber auch von Erbsen und Bohnen, erfolgt überwiegend durch Wildbienen und Hummeln.</p>
<p><strong>Wespen und Hornissen sind außerhalb ihres Nestbereiches nicht aggressiv.</strong></p>
<p>Während der Futtersuche überwiegt normalerweise das Fluchtverhalten und die Tiere stechen nur, wenn sie sich bedroht fühlen. Auch sind Wespen und Hornissen nicht giftiger als Honigbienen. Im Gegenteil: Das Gift der Honigbiene ist etwa um das Vierfache stärker als Wespen- oder Hornissengift.</p>
<p>Wespen, Hornissen und Hummeln stechen nur, wenn sie sich bedroht fühlen, z. B., wenn sie am Nest gestört werden, wenn sie eingeklemmt (Kniekehle, Achsel, Arm-beuge, Hosenbeine) oder festgehalten werden oder in den Mund geraten. Hornissen sind trotz ihrer eindrucksvollen Größe friedliche und lernfähige Tiere: Sie lernen durch Abwehrbewegungen (bei Tisch, nicht am Nest!), dass sie unerwünscht sind und flüchten.</p>
<p>Die einzeln lebenden Wildbienen, z. B. die im Boden nistenden Sandbienen oder die in kleinen Maueröffnungen, Bohrlöchern oder morschem Holz nistenden Mauerbienen versuchen meist nur zu stechen, wenn man sie festhält oder sie in der Kleidung gefangen sind.</p>
<p>Deshalb aufpassen, wo man sich hinsetzt, vorsichtig essen und Trinkgefäße im Freien abdecken oder Strohhalm benutzen.</p>
<p><strong>Zu kritischen Reaktionen kann es nur dann kommen, wenn Menschen auf bestimmte, in den Mischgiften enthaltene Eiweißkörper stark allergisch reagieren (Kreislaufprobleme, Herzrasen, Atemnot, Nesselsucht oder Anzeichen eines Schocks) beziehungsweise der Stich in die Zunge oder den Rachen erfolgt.</strong></p>
<p><strong>Hier ist sofortige ärztliche Hilfe erforderlich – am besten den Rettungsdienst über die Notrufnummer 112 alarmieren!!!</strong></p>
<p>Bienenschwärme treten hauptsächlich im Frühsommer (Anfang Mai bis Mitte Juli) auf.</p>
<p>Es handelt sich dabei immer um Honigbienen. Meistens fallen sie erst auf, wenn sie sich als sogenannte „Schwarmtraube“ in Sträuchern, Baumkronen oder auch an Balkongeländern niederlassen.</p>
<p>Diese Tiere wirken zwar durch ihr anfänglich wildes Umherfliegen bedrohlich,</p>
<p>sind jedoch in der Regel absolut friedfertig, da sie kein Nest zu verteidigen haben und alle Kräfte brauchen, um einen neuen Nistplatz zu suchen.</p>
<p><strong><u>Umsiedeln von Nestern</u></strong></p>
<p>In besonderen, jedoch seltenen Ausnahmefällen ist eine Umsiedlung von Hornissennestern durch eine fachlich kompetente Person möglich. Hierfür ist eine Ausnahmegenehmigung der Naturschutzbehörde einzuholen.</p>
<p><strong>Beratung:</strong></p>
<p>Die Untere Naturschutzbehörde am Landratsamt Neu-Ulm steht während der Öffnungszeiten Mo – Mi 07:30 – 12:30 Uhr, Do 07:30 -17:30 Uhr und Freitag 07:30 – 12:30 Uhr zur Beratung zur Verfügung. Tel. 0731 7040-0</p>
<p>Ausführliche Informationen sind unter</p>
<p>http://www.nabu.de/tiereundpflanzen/insektenundspinnen/hautfluegler/wespenundhornissen/</p>
<p>http://www.aktion-wespenschutz.de/</p>
<p>oder</p>
<p>http://www.lfu.bayern.de/umweltwissen/doc/uw_78_wespen_hornissen.pdf</p>
<p>zu finden.</p>
<p>Bildquelle: PIXABAY</p>
<p>Text: Kreisfeuerwehrverband Neu-Ulm</p>
                    
                    
                        <img src="https://www.osterberg-weiler.de//fileadmin/Dateien/Verwaltungsgemeinschaft/Wespe.jpg" alt=""/>
                    
                ]]></content>
            
        </entry>
    
        <entry>
            <title type="html"><![CDATA[Grundsteuer: Der Zweckverband informiert]]></title>
            <id>https://www.osterberg-weiler.de/nachrichten/artikel/grundsteuer-der-zweckverband-informiert-1388</id>
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                <summary type="html"><![CDATA[Informationen zum neuen Grundsteuerbescheid 2025]]></summary>
            
            <updated>2025-01-10T08:40:17+01:00</updated>
            
                <category term="Verwaltungsgemeinschaft"/>
            
            
                <content type="html"><![CDATA[
                    
                        <p><strong>Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,</strong></p>
<p>mit diesem Schreiben möchten wir Ihnen die wichtigsten Informationen zu Ihrem neuen Grundsteuerbescheid geben. Ziel ist es, Ihnen die Berechnung der Grundsteuer verständlich zu machen und Sie bei Fragen gezielt an die zuständigen Stellen leiten zu können.</p>
<p>__________________________________________________________________________</p>
<p><strong>Warum erhalten Sie einen neuen Grundsteuerbescheid?</strong></p>
<p>Aufgrund des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichtes waren seit 2022 alle Grundstückseigentümer verpflichtet, eine Grundsteuererklärung abzugeben. Auf Basis dieser Erklärung hat das Finanzamt den "Grundsteuermessbetrag Hauptveranlagung auf den 1.1.2025" nach neuem Recht ermittelt.</p>
<p>Die Gemeinden sind verpflichtet, dieses Recht ab 2025 umzusetzen.</p>
<p>__________________________________________________________________________</p>
<p><strong>Wie wird die Grundsteuer berechnet?</strong></p>
<p>1. Grundsteuermessbetrag: Das Finanzamt legt diesen Betrag im Messbescheid fest. Dieser Messbescheid ist Ihnen nach eingereichter Erklärung vom Finanzamt zugesandt worden.</p>
<p>2. Hebesatz: Die Gemeinden multiplizieren den Messbetrag mit dem Hebesatz. Die Hebesätze wurden für den Zeitraum ab 2025 festgesetzt und sind auf dem Bescheid ersichtlich.</p>
<p>Die Gemeinden können den vom Finanzamt festgelegten Messbetrag nicht verändern und sind an den Messbescheid gebunden.</p>
<p class="Default">___________________________________________________________________</p>
<p class="MsoNoSpacing"><strong>Wer ist für die Höhe der Steuer verantwortlich?</strong></p>
<p class="MsoNoSpacing">Die Berechnungsgrundlage (Messbetrag) stammt vom Finanzamt. Bitte prüfen Sie zunächst den Messbescheid des Finanzamts. Sollten Sie Zweifel an der Festsetzung haben, wenden Sie sich bitte direkt an das Finanzamt.</p>
<p>__________________________________________________________________________</p>
<p><strong>Warum müssen Sie mehr oder weniger bezahlen?</strong></p>
<p>Der Grundsteuerbetrag ändert sich, weil das Finanzamt den sogenannten "Messbetrag" neu berechnet hat. Das geschah anhand Ihrer Angaben in der Grundsteuererklärung. Wenn also der neue "Messbetrag" des Grundstücks vom Finanzamt höher oder niedriger festgesetzt wurde, wirkt sich dies direkt auf die Höhe der zu zahlenden Grundsteuer aus.</p>
<p><strong>Was tun bei fehlerhaften Daten?</strong></p>
<p><strong>Namens- oder Adressfehler:</strong></p>
<p>Bitte melden Sie Änderungen unter Angabe Ihrer PK-Nr. (Personenkonto), die auf Ihrem Grundsteuerbescheid ersichtlich ist (oben rechts), per E-Mail oder schriftlich an den Zweckverband für gemeindliche Datenverarbeitung in Illertissen. Wir bitten Sie von telefonischen Angaben über etwaige Änderungen abzusehen.</p>
<p><strong>Falsche Steuerberechnung:</strong></p>
<p>Änderungen sind nur mit einem neuen Messbescheid des Finanzamts möglich. Solange dieser nicht vorliegt, bleibt die Grundsteuer unverändert zahlungspflichtig. Wenden Sie sich bei Fehlern, die den Messbetrag betreffen, bitte direkt an das zuständige Finanzamt.</p>
<p>__________________________________________________________________________</p>
<p><strong>Warum bekommen Sie einen Bescheid, obwohl das Objekt veräußert wurde?</strong></p>
<p>Falls Sie zum Bewertungsstichtag (01.01.2022) noch Eigentümer des Grundstücks waren, sind Sie für diesen Zeitraum steuerpflichtig. Bei einem zwischenzeitlichen Eigentümerwechsel, wenden Sie sich bitte im ersten Schritt direkt an das Finanzamt. Im zweiten Schritt können Sie den Eigentumswechsel dem Zweckverband Illertissen ebenfalls schriftlich mitteilen.</p>
<p>__________________________________________________________________________</p>
<p><strong>Wichtige Hinweise zur Zahlung</strong></p>
<p>Bitte prüfen Sie Ihren Grundsteuerbescheid wie folgt:&nbsp;</p>
<ul> 	<li>richtige Zahlungsart (SEPA-Lastschrift oder Überweisung)</li> 	<li>SEPA: ist die hinterlegte Bankverbindung richtig</li> 	<li>Dauerauftrag: Anpassung der Beträge erforderlich</li> </ul>
<p>Für den Fall, dass Sie auf das Lastschriftverfahren umstellen möchten, schicken Sie bitte das ausgefüllte SEPA-Formular an den Zweckverband Illertissen.</p>
<p><em><strong>Bitte beachten Sie hierzu auch die beigefügten Anlagen!</strong></em></p>
<p>__________________________________________________________________________</p>
<p><strong>Erhöhte Auslastung der Behörden</strong></p>
<p>Aufgrund der bayernweiten Grundsteuerreform kann es zu Wartezeiten bei der Bearbeitung Ihrer Anfragen kommen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.</p>
<p><em>Text: Zweckverband gemeindliche Datenverarbeitung</em></p>
                    
                    
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            <title type="html"><![CDATA[Sozialwegweiser des Landkreises]]></title>
            <id>https://www.osterberg-weiler.de/nachrichten/artikel/sozialwegweiser-des-landkreises-1391</id>
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            <updated>2024-12-02T10:35:00+01:00</updated>
            
                <category term="Verwaltungsgemeinschaft"/>
            
            
                <content type="html"><![CDATA[
                    
                        <p>Der Sozialwegweiser bietet auf folgenden Seiten eine Sammlung von Anlaufstellen aus dem Bereich Soziales. Dort sind Kontaktdaten, Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner sowie Hinweise zu weiterführenden Informationen zu finden. In einer Zeit, in der die Herausforderungen des Alltags oft komplex und vielschichtig sind, möchten wir Ihnen mit diesem Wegweiser eine wertvolle Unterstützung an die Hand geben.</p>
<p>Die Integrierte Sozialplanung (ISP) im Landkreis Neu-Ulm hat den Sozialwegweiser erstellt. Dieser bietet eine umfassende Sammlung hilfreicher Adressen durch das soziale Hilfesystem in unserer Region.</p>
<p>Es kann keine Garantie auf Vollständigkeit der Anlaufstellen übernommen werden. Gerne können weitere Stellen übermittelt werden, die nach einer Prüfung im Sozialwegweiser aufgenommen werden können.</p>
<p>(Text: Landratsamt Neu-Ulm)</p>
<p><a href="https://www.landkreis-nu.de/Sozialwegweiser">Hier gelangen Sie zum Sozialwegweiser</a></p>
                    
                    
                        <img src="https://www.osterberg-weiler.de//fileadmin/Bilder/allgemeine_Bilder/Holding_Hands.jpg" alt=""/>
                    
                ]]></content>
            
        </entry>
    
        <entry>
            <title type="html"><![CDATA[Die BayernApp – Verwaltung mobil!]]></title>
            <id>https://www.osterberg-weiler.de/nachrichten/artikel/die-bayernapp-verwaltung-mobil-982</id>
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                <summary type="html"><![CDATA[Das Bayerische Staatsministerium für Digitales stellt mit der BayernApp ein umfangreiches Informations- und Serviceangebot rund um die öffentliche Verwaltung in Bayern zur Verfügung.
]]></summary>
            
            <updated>2023-05-19T09:23:00+02:00</updated>
            
                <category term="Verwaltungsgemeinschaft"/>
            
            
                <content type="html"><![CDATA[
                    
                        <p>Die App bietet Bürgerinnen und Bürgern einen <strong>mobilen Zugang zu staatlichen und kommunalen Verwaltungsleistungen</strong>.</p>
<p>Weitere Informationen zur App finden Sie im angefügten Flyer oder auf</p>
<p><a href="https://www.stmd.bayern.de/themen/digitale-verwaltung/bayernapp/">https://www.stmd.bayern.de/themen/digitale-verwaltung/bayernapp/</a></p>
                    
                    
                        <img src="https://www.osterberg-weiler.de//fileadmin/Dateien/Allgemein/baya_mailsignatur_600x200.jpg" alt=""/>
                    
                ]]></content>
            
        </entry>
    
        <entry>
            <title type="html"><![CDATA[Pressemitteilung: SOKO e.V.  "Senioren- und Nachbarschaftshilfe Oberroth, Kellmünz, Osterberg e.V."]]></title>
            <id>https://www.osterberg-weiler.de/nachrichten/artikel/pressemitteilung-verein-soko-ev-senioren-und-nachbarschaftshilfe-oberroth-kellmuenz-osterberg-ev-775</id>
            <link rel="alternate" href="https://www.osterberg-weiler.de/nachrichten/artikel/pressemitteilung-verein-soko-ev-senioren-und-nachbarschaftshilfe-oberroth-kellmuenz-osterberg-ev-775" hreflang="de" title="https://www.osterberg-weiler.de/nachrichten/artikel/pressemitteilung-verein-soko-ev-senioren-und-nachbarschaftshilfe-oberroth-kellmuenz-osterberg-ev-775"/>
            
            <updated>2021-11-16T10:04:52+01:00</updated>
            
                <category term="Gemeinde Osterberg"/>
            
            
                <content type="html"><![CDATA[
                    
                        <p>Am Abend des 06.11.2021 fand im Schützenheim Kellmünz eine Informationsveranstaltung des neu gegründeten Senioren- und Nachbarschaftshilfevereins „SOKO e.V.“ für Oberroth, Kellmünz und Osterberg statt. (Der Name begründet sich aus den Anfangsbuchstaben.) An der Veranstaltung nahmen insgesamt 64 Personen teil.</p>
<p>Im Rahmen der Ideenwerkstatt-Treffen zum interkommunalen Projekt „Marktplatz der Generationen“ war 2020 der Wunsch nach einer Nachbarschaftshilfe laut geworden. Bei einer Veranstaltung in Osterberg im März 2021, zu dem der Osterberger Gemeinderat Wolfgang Berrens die daran interessierten Akteure und Akteurinnen der Gemeinden Osterberg, Kellmünz und Oberroth eingeladen hatte, wurde dank eines engagierten Vortrags von Herrn Lingens, Leiter des Babenhausener Vereins „BuS“ (Bürger unterstützen Senioren) der Plan gefasst, einen Verein zur rechtlichen Sicherung der Senioren- und Nachbarschaftshilfe zu gründen. Die Vereinsgründung fand nach sorgfältiger Vorbereitung am 20.10.2021 statt.</p>
<p>Vorstände sind:</p>
<p>1. Gerd Kunze (Kellmünz) Tel: 08337-752773</p>
<p>2. Olaf Ott (Oberroth) Tel: 08333-4584 und</p>
<p>3. Georg Deil (Osterberg).08333-9277010</p>
<p>An sie kann man sich bei Fragen wenden. Ebenso stehen auch die anderen Mitwirkenden des Vereinsgremiums als Ansprechpartner und -partnerinnen zur Verfügung. Für die Zukunft ist geplant, eine zentrale Ansprechstelle einzurichten.</p>
<p>Das Ziel des Vereins „SOKO“ ist es, denjenigen Hilfe zu bieten die sie brauchen und wünschen. Das sind beispielsweise Unterstützung im Haushalt oder Garten, beim Einkaufen, beim Umgang mit technischen Geräten, Fahrdienste, Gespräche, und anderes mehr. Denn wenn wir unser Leben so lange wie möglich zuhause verbringen möchten, werden wir in einigen Jahren Hilfe bei manchen Tätigkeiten brauchen, die uns vielleicht heute noch selbstverständlich ohne Schwierigkeiten von der Hand gehen.</p>
<p>Das Interesse an der Senioren- und Nachbarschaftshilfe war so groß, dass bereits am Abend der Informationsveranstaltung die Hälfte der Interessenten ihren Beitritt zum Verein erklärten.</p>
<p>Die Beitrittserklärung steht ihnen hier zum Download bereit. Sie kann in den Rathäusern oder bei den Seniorenbeauftragten der drei Gemeinden abgegeben werden. Weitere Exemplare sind im Rathaus Osterberg erhältlich.</p>
                    
                    
                        <img src="https://www.osterberg-weiler.de//fileadmin/_processed_/b/2/csm_Logo_SOKO_a988f3a2d3.jpg" alt=""/>
                    
                ]]></content>
            
        </entry>
    
        <entry>
            <title type="html"><![CDATA[„Unsere Heimat – Dein Tipp!“]]></title>
            <id>https://www.osterberg-weiler.de/nachrichten/artikel/unsere-heimat-dein-tipp-550</id>
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                <summary type="html"><![CDATA[Landkreis Neu-Ulm startet Aktion zur Unterstützung der heimischen Wirtschaft, Gastronomie, Hotellerie]]></summary>
            
            <updated>2020-08-12T10:15:04+02:00</updated>
            
                <category term="Gemeinde Osterberg"/>
            
            
                <content type="html"><![CDATA[
                    
                        <p>Sonne genießen an der Iller, wunderbar Wandern oder Radfahren, ins kühle Wasser tauchen bei Senden oder in einem der vielen Seen in unserem Landkreis. Wer Entspannung sucht, braucht nicht unbedingt in den Flieger zu steigen. Denn die Urlaubsplanungen für die Sommerferien sind aufgrund der Corona-Pandemie in diesem Jahr erschwert. Doch auf Erholung braucht deshalb niemand zu verzichten. Alle, die sich gegen einen Auslandsurlaub entschieden haben, möchte der Landkreis Neu-Ulm unterstützen und ermutigen. Ladet Eure Familie, Freunde und Bekannte ein, den Landkreis zu besuchen und zu erkunden. Zeigt Ihnen Euren Lieblingsbiergarten, besucht das Museum, geht Shoppen oder vieles mehr. Denn: Auch im Landkreis Neu-Ulm lässt es sich hervorragend Urlaub machen! Deshalb starten wir die Aktion „Unsere Heimat – Dein Tipp!“</p>
<p>Von Badeseen über Museen, bis hin zu tollen Übernachtungsmöglichkeiten, Ausflugslokalen und schönen Radwegen hat der Landkreis Neu-Ulm ein großartiges und vielfältiges Freizeitangebot zu bieten. Einen Überblick bietet die Tourismushomepage des Landkreises unter <a href="https://www.landkreis.neu-ulm-tourismus.de/">https://www.landkreis.neu-ulm-tourismus.de/</a>. Tipps hieraus wollen wir unter dem Motto „Unsere Heimat – Dein Tipp“&nbsp; auch auf unserer Facebook-Seite unter <a href="https://www.facebook.com/unserlandkreisneuulm">https://www.facebook.com/unserlandkreisneuulm</a> veröffentlichen – und erhoffen uns dort weitere Anregungen oder Erfahrungsberichte unserer Userinnen und User.</p>
<p>Wir wollen damit allen Daheimgebliebenen Tipps geben und zu Aktivitäten ermutigen – zugleich wollen wir auf die tollen Angebote unserer heimischen Wirtschaft und Gastronomie sowie die Übernachtungsmöglichkeiten vor Ort aufmerksam machen, die in diesen schweren Zeiten unser aller Unterstützung verdient haben.</p>
<p>Auf diese Weise können wir alle einen Beitrag dazu leisten, unseren Landkreis zu stärken und haben gleichzeitig die Chance, unsere Heimat von ihrer schönsten Seite kennenzulernen!</p>
<p><strong>Bild</strong>: Im Landkreis Neu-Ulm gibt es zahlreiche Badeseen, die ein Anziehungspunkt sind. Wie zum Beispiel bei Elchingen. Foto Octonauten UG</p>
                    
                    
                        <img src="https://www.osterberg-weiler.de//fileadmin/_processed_/5/6/csm_LRA_NU__Unsere_Heimat_81d78662e6.jpg" alt=""/>
                    
                ]]></content>
            
        </entry>
    
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            <title type="html"><![CDATA[Regionale e-Vergabe-Plattform]]></title>
            <id>https://www.osterberg-weiler.de/nachrichten/artikel/regionale-e-vergabe-plattform-459</id>
            <link rel="alternate" href="https://www.osterberg-weiler.de/nachrichten/artikel/regionale-e-vergabe-plattform-459" hreflang="de" title="https://www.osterberg-weiler.de/nachrichten/artikel/regionale-e-vergabe-plattform-459"/>
            
                <summary type="html"><![CDATA[Unter dem Dach der Innovationsregion Ulm gibt es eine regionale e-Vergabe-Plattform, in der z.B. Handwerksbetriebe nach EU-Ausschreibungen regionaler Institutionen und Kommunen suchen können. Beteiligt sind u.a. der Landkreis Neu-Ulm, die Städte Illertissen, Neu-Ulm, Senden, Vöhringen und Weißenhorn, die Gemeinde Elchingen und die Verwaltungsgemeinschaft Altenstadt. ]]></summary>
            
            <updated>2020-01-14T09:59:00+01:00</updated>
            
                <category term="Gemeinde Osterberg"/>
            
            
        </entry>
    
        <entry>
            <title type="html"><![CDATA[Leitfaden für Vereine]]></title>
            <id>https://www.osterberg-weiler.de/nachrichten/artikel/leitfaden-fuer-vereine</id>
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                <summary type="html"><![CDATA[Broschüre für Vereinsfeiern der Bayerischen Staatskanzlei ]]></summary>
            
            <updated>2020-01-01T00:00:00+01:00</updated>
            
                <category term="Verwaltungsgemeinschaft"/>
            
            
                <content type="html"><![CDATA[
                    
                        <p>Eine Vereinsfeier zu organisieren ist sicherlich eine Menge Arbeit. Was man alles beachten muss, von der Genehmigung, über den Jugendschutz bis Regeln für die Tombola, das hat die Staatskanzlei jetzt in einem neuen praxisorientierten Leitfaden zusammengefasst.</p>
<p>Der neue Leitfaden will den Vereinen das Feiern nicht erschweren, sondern – ganz im Gegenteil - erleichtern. Deshalb sind darin die wichtigsten Dinge leicht verständlich erklärt.&nbsp;</p>
                    
                    
                        <img src="https://www.osterberg-weiler.de//fileadmin/_processed_/1/5/csm_Leitfaden_fuer_Vereinsfeiern_Stand_2022_236b9393b7.png" alt=""/>
                    
                ]]></content>
            
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