Grundsteuer: Der Zweckverband informiert
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Informationen zum neuen Grundsteuerbescheid 2025
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
mit diesem Schreiben möchten wir Ihnen die wichtigsten Informationen zu Ihrem neuen Grundsteuerbescheid geben. Ziel ist es, Ihnen die Berechnung der Grundsteuer verständlich zu machen und Sie bei Fragen gezielt an die zuständigen Stellen leiten zu können.
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Warum erhalten Sie einen neuen Grundsteuerbescheid?
Aufgrund des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichtes waren seit 2022 alle Grundstückseigentümer verpflichtet, eine Grundsteuererklärung abzugeben. Auf Basis dieser Erklärung hat das Finanzamt den "Grundsteuermessbetrag Hauptveranlagung auf den 1.1.2025" nach neuem Recht ermittelt.
Die Gemeinden sind verpflichtet, dieses Recht ab 2025 umzusetzen.
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Wie wird die Grundsteuer berechnet?
1. Grundsteuermessbetrag: Das Finanzamt legt diesen Betrag im Messbescheid fest. Dieser Messbescheid ist Ihnen nach eingereichter Erklärung vom Finanzamt zugesandt worden.
2. Hebesatz: Die Gemeinden multiplizieren den Messbetrag mit dem Hebesatz. Die Hebesätze wurden für den Zeitraum ab 2025 festgesetzt und sind auf dem Bescheid ersichtlich.
Die Gemeinden können den vom Finanzamt festgelegten Messbetrag nicht verändern und sind an den Messbescheid gebunden.
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Wer ist für die Höhe der Steuer verantwortlich?
Die Berechnungsgrundlage (Messbetrag) stammt vom Finanzamt. Bitte prüfen Sie zunächst den Messbescheid des Finanzamts. Sollten Sie Zweifel an der Festsetzung haben, wenden Sie sich bitte direkt an das Finanzamt.
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Warum müssen Sie mehr oder weniger bezahlen?
Der Grundsteuerbetrag ändert sich, weil das Finanzamt den sogenannten "Messbetrag" neu berechnet hat. Das geschah anhand Ihrer Angaben in der Grundsteuererklärung. Wenn also der neue "Messbetrag" des Grundstücks vom Finanzamt höher oder niedriger festgesetzt wurde, wirkt sich dies direkt auf die Höhe der zu zahlenden Grundsteuer aus.
Was tun bei fehlerhaften Daten?
Namens- oder Adressfehler:
Bitte melden Sie Änderungen unter Angabe Ihrer PK-Nr. (Personenkonto), die auf Ihrem Grundsteuerbescheid ersichtlich ist (oben rechts), per E-Mail oder schriftlich an den Zweckverband für gemeindliche Datenverarbeitung in Illertissen. Wir bitten Sie von telefonischen Angaben über etwaige Änderungen abzusehen.
Falsche Steuerberechnung:
Änderungen sind nur mit einem neuen Messbescheid des Finanzamts möglich. Solange dieser nicht vorliegt, bleibt die Grundsteuer unverändert zahlungspflichtig. Wenden Sie sich bei Fehlern, die den Messbetrag betreffen, bitte direkt an das zuständige Finanzamt.
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Warum bekommen Sie einen Bescheid, obwohl das Objekt veräußert wurde?
Falls Sie zum Bewertungsstichtag (01.01.2022) noch Eigentümer des Grundstücks waren, sind Sie für diesen Zeitraum steuerpflichtig. Bei einem zwischenzeitlichen Eigentümerwechsel, wenden Sie sich bitte im ersten Schritt direkt an das Finanzamt. Im zweiten Schritt können Sie den Eigentumswechsel dem Zweckverband Illertissen ebenfalls schriftlich mitteilen.
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Wichtige Hinweise zur Zahlung
Bitte prüfen Sie Ihren Grundsteuerbescheid wie folgt:
- richtige Zahlungsart (SEPA-Lastschrift oder Überweisung)
- SEPA: ist die hinterlegte Bankverbindung richtig
- Dauerauftrag: Anpassung der Beträge erforderlich
Für den Fall, dass Sie auf das Lastschriftverfahren umstellen möchten, schicken Sie bitte das ausgefüllte SEPA-Formular an den Zweckverband Illertissen.
Bitte beachten Sie hierzu auch die beigefügten Anlagen!
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Erhöhte Auslastung der Behörden
Aufgrund der bayernweiten Grundsteuerreform kann es zu Wartezeiten bei der Bearbeitung Ihrer Anfragen kommen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
Text: Zweckverband gemeindliche Datenverarbeitung