- Grund- und Gewerbesteuer
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Hebesätze
Grundsteuer A 400 %
Grundsteuer B 395 %
Gewerbesteuer 330 %
- Wasser und Abwasser
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Die aktuellen Beträge finden Sie auf der Seite der Wasserversorgung.
- Müllabfuhr ab 01.01.2020
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Jahresgebühr für Mülltonnen
- 60 l - Tonne: 120,24 €
- 80 l - Tonne: 160,32 €
- 120 l - Tonne: 240,48 €
- 240 l - Tonne: 480,96 €
Müllsack (ca. 60 l) 4,60 €
Windelsäcke für Kinder bis 2 Jahre: 3,00 € / Stück
Windelsäcke für Pflegebedürftige: 1 ½ Windelsäcke pro Leerung kostenlos
- Kindergarten
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Elternbeitrag monatlich, Zeitraum September bis Juli des darauffolgenden Jahres
Für Kinder in einem Alter ab 3 Jahre bis 3 Jahre bis 3 Jahre
gültig ab gültig ab
01.09.2020 01.09.2021
4 Stunden (Mindestbuchungszeit) 80,00 € 130,00 € 160,00 €
über 4 – 5 Stunden 90,00 € 140,00 € 170,00 €
über 5 – 6 Stunden 100,00 € 150,00 € 180,00 €
über 6 – 7 Stunden 110,00 € 160,00 € 190,00 €
über 7 – 8 Stunden 120,00 € 170,00 € 200,00 €
Essens- und Getränkegeld und Spielgeld nach Aufwand
Fahrtkosten für Kinder aus Weiler nach Aufwand
- Mittagsbetreuung von Schulkindern durch den gemeindlichen Kindergarten
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Monatlicher Beitrag für die Mittagsbetreuung von Schulkindern
- 1-3 Stunden 35,00 €
- 3-4 Stunden 40,00 €
- 4-5 Stunden 45,00 €
Zusätzlich wird für jedes Kind pro angefangenen Monat Kostenerstattungen für Getränkegeld erhoben.
- Ferienbetreuung von Schulkindern durch den gemeindlichen Kindergarten
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Ferienbetreuung von Schulkindern ist bei entsprechend freier Kapazität möglich
Kosten pro angefangener Woche pauschal 50,00 € (feste Buchungszeit 8 Std./Tag)
bei gleichzeitiger Mittagsbetreuung 40,00 €
- Hundesteuer
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Jährlich
- 1. Hund 30,00 €
- 2. Hund 60,00 €
- 3. Hund und weitere 90,00 €
- Kampfhund 500,00 €
- Friedhofsgebühren
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Grabgebühr pro Grabstätte (Nutzungsrecht)
Bei erstmaliger Verleihung auf die Dauer des Nutzungsrechts
Grabstätte für Kinder bis zu 6 Jahren (10 Jahre) 180,00 €
Familiengrabstätte bis zu 2 Bestattungen (20 Jahre) 370,00 €
Familiengrabstätte bis zu 4 Bestattungen (20 Jahre) 500,00 €
Urnenfamiliengrabstätte bis zu 2 Bestattungen (10 Jahre) 180,00 €
Bei Verlängerung des Nutzungsrechtes jährlich
Grabstätte für Kinder bis zu 6 Jahren (10 Jahre) 18,00 €
Familiengrabstätte bis zu 2 Bestattungen (20 Jahre) 18,50 €
Familiengrabstätte bis zu 4 Bestattungen (20 Jahre) 25,00 €
Urnenfamiliengrabstätte bis zu 2 Bestattungen (10 Jahre) 18,00 €
Gebühr für die Benutzung des Leichenhauses je angefangenen Tag
- bei 1 Tag 100,00 €
- bei 2 Tagen 200,00 €
- bei 3 Tagen und länger 300,00 €
Gebühr für die Bestattung (einschließlich Öffnen und Schließen des Grabes) je Grabstätte
Die Leistungen des von der Gemeinde beauftragten Bestattungdienstleisters werden entsprechend dem tatsächlichen Aufwand abgerechnet.
- Wertstoffhof (Anlieferung in haushaltsüblichen Mengen)
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Elektronikschrott Kostenlose Annahme
Schrott Kostenlose Annahme
Rasen- und Gartenabfälle kostenlose Annahme
Bauschutt wird nicht angenommen
Altholz wird nicht angenommen
Baumschnitt wird nicht angenommen