Sprungziele

Straßenbeleuchtung; Meldung von defekten Straßenlampen

Gemeinden haben zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung innerorts nach ihrer Leistungsfähigkeit die öffentlichen Straßen zu beleuchten (...), wenn das dringend erforderlich ist und nicht andere aufgrund sonstiger Rechtsvorschriften hierzu verpflichtet sind.

Beschreibung
Irmgard Brönner

Hauptamt, Bürgerbüro

Ulrike Krügel

Rathaus Kellmünz

Vorzimmer Bürgermeister Kellmünz

Kathrin Kehrer

Markt Altenstadt - Öffentlichkeitsarbeit, Bürgerbüro

Daniela Braune

Rathaus Osterberg

Vorzimmer Bürgermeister Osterberg

Alle Leistungen

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